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Revision der EU-Richtlinie
Neue Vorgaben zur modifizierten Wirkstofffreisetzung
Arzneimittel mit modifizierter Wirkstofffreisetzung spielen in der Therapie eine große Rolle. Welche Anforderungen an solche Präparate bezüglich der Untersuchung der Kinetik und deren klinischen Folgen zu stellen sind, regelt eine EU-Richtlinie. Sie ist seit über zehn Jahren gültig – jetzt soll es eine Neufassung geben, wie die den Prozess betreuende österreichische Zulassungsagentur mitteilt.
Die Guideline beschäftigt sich mit Arzneimitteln mit verzögerter und verlängerter Freisetzung. Immer öfter werden heute auch verschiedene Kombinationen unterschiedlicher Freisetzungsmechanismen in neuen Produkten umgesetzt, etwa um einen raschen Wirkungseintritt kombiniert mit einer verlängerten Wirkdauer zu erzielen, oder um Symptome mit einem tageszeitabhängigen Rhythmus punktgenau anzugreifen. Neben modifizierten oralen Arzneiformen erfasst die Leitlinie auch alle transdermalen Applikationssysteme in Pflasterform, sowie subkutane oder intramuskuläre Depotformulierungen.
Ein wichtiger Diskussionspunkt bei der Revision waren die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Durchführung von Bioäquivalenzstudien nach mehrmaliger Dosierung (steady state- bzw. multiple dose-Studien). Im Gegensatz zu in den USA gültigen FDA-Leitlinien hat man sich in der EU dazu entschlossen, diese für die Zulassung von Generika teilweise beizubehalten. Wenn ein Wirkstoff allerdings nachweislich nicht akkumuliert, kann darauf verzichtet werden. Zur besseren Beschreibung und auch, um zwei Plasmaspiegelkurven besser vergleichen zu können, sollen mit der neuen Guideline zwei neue Pharmakokinetik-Parameter zur Evaluierung der Plasmakurven eines Wirkstoffes etabliert werden: die Konzentration am Ende des Dosierungsintervalls (Cτ) und die Fläche unter der Kurve eines vordefinierten relevanten Teilbereichs der Gesamt-AUC (partialAUC).
Die Erarbeitung und Revision einer europäisch harmonisierten Guideline ist ein „Riesenakt“: Bereits 2010 war erkannt worden, dass eine Überarbeitung im Hinblick auf den Stand der Wissenschaft erforderlich ist. Eine internationale Expertengruppe unter Führung der österreichischen Mitglieder der Pharmakokinetik Working Party wurde mit der Umsetzung betraut und begab sich zusammen mit diversen weiteren Expertengruppen ans Werk. Es brauchte 22 Entwurfsversionen, bis der interne 23. Entwurf am 15. März 2013 zur Stellungnahme publiziert werden konnte. Die Kommentierung dieses Textes war bis zum 15. September 2013 möglich. Es gingen über 400 Seiten mit mehreren tausend Kommentaren von Vertretern der Industrie, Ärzte- und Patientenschaft ein, die sorgsam ausgewertet, diskutiert und einzeln beantwortet werden müssen. Bis Mitte des Jahres soll die neue Version der Guideline nun zur Verfügung stehen.
Quelle: Newsletter des BASG/AGES Medizinmarktaufsicht vom 18. Juni 2014
Remagen - 20.06.2014, 09:46 Uhr