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NARZ Mitgliederversammlung
Retax-Urteil: Graue kritisiert DAV
Im Zusammenhang mir dem Nullretax-Urteil des Bundessozialgerichts hat der Vorstandsvorsitzende des Norddeutschen Apotheken-Rechenzentrums (NARZ), Dr. Jörn Graue, das Vorgehen des DAV kritisiert. Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde war erfolglos geblieben. „Ich kann nur vermuten, dass es möglicherweise prozesstaktisch nicht klug war, einen finanziell eher unbedeutenden Einzelfall zum Anlass zu nehmen, eine derartige Grundsatzentscheidung herbeizuführen“, sagte Graue bei der NARZ-Mitgliederversammlung.
Möglicherweise hätten die Richter des zuständigen Senats des Bundessozialgerichtes anders entschieden, „wenn sie sich der Dimension bewusst gewesen wären, die dieses Urteil auslöst, wenn man die gesamte Apothekerschaft als betroffene Gruppe und auch nur beispielsweise einen Jahreszeitraum zugrunde gelegt hätte“, so Graue. Unabhängig davon, ob man „in der Vergangenheit klüger hätte handeln können“, müsse man nunmehr mit diesem Urteil zurecht kommen. Es werde jetzt Aufgabe des DAV sein, das „desaströse Ergebnis dieses Prozesses“ in Verhandlungen mit den Krankenkassen und der Politik soweit abzumildern, dass „wir Apotheker damit leben können, zumindest also unseren Wareneinsatz wieder zurück erhalten“.
Ausführlich befasste sich Graue in seinem Rechenschaftsbericht mit dem Thema Datenschutz bei der Weiterverabreitung von Rezeptdaten. Graue unterstrich die Vorreiterrolle des NARZ bei der datenschutzkonformen Anonymisierung von Rezeptdaten. Die Auseinandersetzungen mit dem Marktforschungsunternehmen IMS Health um Schadenersatzforderungen seien zur Zufriedenheit des NARZ beendet worden. Graue: „Sie können versichert sein, dass ich für das NARZ einen Vergleich abgeschlossen habe, der nicht nur die Rechtslage hinreichend beinhaltet, sondern darüber hinaus auch die wirtschaftlichen Interessen des NARZ in vollem Umfang berücksichtigt.“
Graue berichtete über eine neue datenschutzrechtliche Auseinandersetzung, diesmal mit den Kassenärzten Bremens: Das NARZ sei verpflichtet, den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bestimmte Daten zu übermitteln. Die Bremer Datenschutzaufsicht habe aber erhebliche Bedenken gegen den dazu von der KV Bremen vorgelegten Vertrag angemeldet und in einem Gespräch mit dem KV-Vorsitzenden erläutert. Graue: „Auf Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung stoßen die Bedenken der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten auf erheblichen Widerstand.“ Angeblich könne die KV mit diesen Daten in der „von uns und vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form nichts anfangen“ und verlange deshalb unter Androhung von Schadensersatzansprüchen eine davon abweichende Lieferung. Auch hier dürfe man gespannt sein, wie sich die juristische Auseinandersetzung in den kommenden Monaten gestalten werden. Graue: „Ich werde jedenfalls dafür Sorge tragen, dass die einschlägigen Datenschutzbestimmungen im Einklang mit der Interpretation der für das NARZ zuständigen Bremer Datenschutzbeauftragten minutiös umgesetzt werden.“
Berlin - 28.06.2014, 17:00 Uhr