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Empfehlung des Sachverständigenausschusses
Fluticason-Nasenspray soll rezeptfrei werden
Zukünftig könnte neben Beclometason ein weiteres Corticoid als Nasenspray für die Selbstmedikation zur Verfügung stehen. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat empfohlen, Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Das Votum hat nur Empfehlungscharakter.
Zur Prophylaxe und Behandlung der allergischen Rhinitis bei Erwachsenen in Packungsgrößen bis 3,0 mg soll Fluticasonpropionat nach Ansicht des Sachverständigenausschusses künftig ohne Rezept in der Apotheke erhältlich sein. Das bisher einzige OTC-Corticoid zur nasalen Anwendung, Beclometason, bekommt damit Konkurrenz. Letzteres kann allerdings bereits bei Kindern ab zwölf Jahren eingesetzt werden. Fluticason hat im Vergleich zu Beclometason eine höhere Bindungsaffinität zum Glucocorticoid-Rezeptor und ist etwas stärker wirksam. Die derzeit erhältliche Rx-Präparate Flutide® Nasal und Dymista® N enthalten mit mindestens 6,0 mg deutlich größere Wirkstoffmengen, als der Sachverständigenausschuss für die Selbstmedikation empfiehlt.
Das Votum des Sachverständigenausschusses hat allerdings lediglich Empfehlungscharakter. Die endgültige Entscheidung darüber, ob Fluticason-Nasenspray rezeptfrei wird, obliegt dem zuständigen Bundesministerium. Folgt der Verordnungsgeber dem Votum des Ausschusses, ist damit zu rechnen, dass die Änderung zum 1. Januar 2015 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft tritt.
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Stuttgart - 02.07.2014, 15:49 Uhr