Vergleich vor Gericht

Telefonnummern-Streit unter Apothekern

Berlin - 30.07.2014, 14:11 Uhr


Ein Streit zweier Dresdner Apotheker um eine falsche Telefonbuchanzeige ist vor Gericht mit einem Vergleich zu Ende gegangen: Diese war in der aktuellen Auflage erneut erschienen, obwohl die Apothekeninhaberin mit ihrer Apotheke bereits in neue Räume umgezogen war. Ihr Nachmieter bekam dies zu spüren und verklagte seine Vormieterin wegen des Umsatzeinbruchs auf Schadenersatz.

Im Oktober 2012 eröffnete der Guten Tag-Apotheker in einer Galerie seine Apotheke. Bis dahin hatte seine Vorgängerin in denselben Räumen eine Apotheke betrieben. Im Telefonbuch „Das Örtliche“ hatte sie eine Anzeige geschaltet. Als ihr Mietvertrag auslief und sie ging, nahm die Pharmazeutin die bis dahin bekannte Telefonnummer mit. Kunden landeten anschließend beim Wählen in ihrer neuen Apotheke. Allerdings erschien die Anzeige auch in der aktuellen Auflage des Telefonbuchs.

Der neue Mieter gab diesem Umstand die Schuld an einem Umsatzeinbruch. Kunden, die eigentlich Kontakt zu seiner Apotheke in der Galerie suchten, würden getäuscht – wer nämlich die alte Nummer anrufe, könne unter dieser zwar Arzneimittel bestellen, werde zur Abholung aber zur Konkurrenzapotheke bestellt. Den Schaden für seine Umsatzeinbußen bezifferte der Guten Tag-Apotheker auf bis zu 50.000 Euro. Seine Vormieterin beteuerte, die veraltete Anzeige sei ohne ihr Wissen noch einmal benutzt worden.

Am Landgericht konnten sich die beiden zerstrittenen Apothekeninhaber am Dienstag bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren einigen. Er sieht vor, dass die Pharmazeutin, die mit ihrer Apotheke umgezogen ist, dafür sorgen muss, dass die falsche Anzeige in der nächsten Auflage nicht wieder erscheint. Außerdem wird sie unter der altbekannten Telefonnummer eine Ansage installieren lassen, aus der hervorgehen soll, unter welcher Nummer die „Guten Tag Apotheke“ und unter welcher Nummer ihre eigene Apotheke zu erreichen ist. Zudem soll sie die Prozesskosten übernehmen.


DAZ.online