Apotheker überdenken Sichtwahl

Kritik an Novartis-Gebühr für Papierrechnung

Berlin - 01.08.2014, 09:00 Uhr


Seit knapp fünf Monaten hat Novartis seinen Kundenservice umgestellt. Direktbestellungen werden seither komplett über eine Online-Plattform abgewickelt – inklusive der Rechnungsstellung. Während das Unternehmen diesen Schritt als Erfolg verbucht, sind einige Apotheker nicht zufrieden. Ihnen stößt sauer auf, dass sie einen Euro bezahlen müssen, wenn sie eine Papierrechnung per Post erhalten wollen.

Nach Bekanntwerden der Pläne äußerten viele wenig erfreute Apotheker ihren Unmut über die Umstellung, unter anderem in DAZ-Leserbriefen. Einer der Hauptkritikpunkte: die Extrakosten für die Erstellung der Papierrechnung. Die Pharmazeuten verweisen unter anderem auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, das sich mit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkunternehmens zu befassen hatte. Das Gericht entschied, dass das Ausstellen einer Rechnung zu den ureigensten Pflichten eines Unternehmens gehört – und daher nicht auf Kunden abgewälzt werden darf (Az. 1 U 26/13).

Einige Apotheker haben daher ihr „Einkaufsverhalten bei dieser Firma“ sowie die „Lagerhaltung und Produktempfehlung in der Offizin“ überdacht und erwarten „mit gewisser Vorfreude“ die erste Rechnung. Ein Apotheker berichtet, er werde es wohl darauf ankommen lassen, denn „wenn ich eine Rechnung nie erhalten habe, wie soll ich sie dann bezahlen? Den Nachweis will ich sehen, den ein Unternehmen führen will, dass eine elektronische Nachricht irgendwelcher Art den Adressaten auch wirklich erreicht hat.“ Früher oder später werde eine Mahnung per Post – und dann eventuell eine Diskussion über darin in Rechnung gestellte Gebühren in Gang kommen. Er sei lange genug selbstständig, um eine Auseinandersetzung nicht zu scheuen, wenn er sich übervorteilt sehe.

Novartis zeigt sich indes zufrieden mit der Umstellung: Der Webshop und mit ihm auch die elektronische Rechnungsstellung sei seit knapp fünf Monaten „erfolgreich online – und fest in den Bestellprozess und den Alltag der Apotheker integriert“, teilte das Unternehmen mit. „Nach einer anfänglichen Skepsis überwiegen heute die Vorteile, die sich durch den umfangreichen Service des Webshops bieten.“ Zudem würden die digital signierten Rechnungen auch von den Finanzämtern „problemlos anerkannt“. Im Hinblick auf die Gerichtsentscheidung erklärte das Unternehmen: „Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt bezieht sich auf die Klage einer Verbraucherzentrale und ist nicht auf Unternehmer, somit nicht auf Apotheken, übertragbar.“


Juliane Ziegler


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