Allergenkennzeichnung

Verbraucherschützer kritisieren Regierungsentwurf

Berlin - 04.08.2014, 15:41 Uhr


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Vorschlag zur Kennzeichnung von allergenen Stoffen oder Erzeugnissen in loser Ware vorgelegt. Der Entwurf zur Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung geht auf eine entsprechende EU-Verordnung zurück und regelt national die Allergenkennzeichnung etwa für Brötchen beim Bäcker oder Speisen in Restaurants. Doch Verbraucherschützer äußern Bedenken hinsichtlich der mündlichen Information, die unter bestimmten Bedingungen zulässig ist.

Der Entwurf sieht vor, dass über allergene Stoffe grundsätzlich schriftlich informiert wird, etwa auf Schildern, in einer Informationsmappe oder auch in Speisekarten. Allerdings können Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich informiert werden, etwa wenn das Lebensmittel „mit einer von den üblicherweise verwendeten Rezepturen abweichenden Rezeptur handwerklich oder in vergleichbarer Art und Weise hergestellt worden ist“ und zur Abgabe spätestens einen Tag nach der Herstellung bestimmt ist.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen sehen in diesem Regelungsvorschlag allerdings ein zu hohes Risiko für Allergiker. „Wichtig ist eine einheitliche Informationspflicht für alle Lebensmittel, egal ob verpackt oder lose“, macht Klaus Müller, Vorstand des vzbv deutlich. Gerade für Allergiker seien schriftliche Angaben essentiell. Das BMEL solle daher von seinem Vorschlag zur mündlichen Information Abstand nehmen.

Auch die Verbraucherorganisation foodwatch fordert, dass – analog zu verpackten Lebensmitteln – bei loser Ware eine schriftliche Information über alle Allergene, Zusatzstoffe und Aromen vorgeschrieben wird. Denn bei einer ausschließlich mündlichen Information sei die Wahrscheinlichkeit von Falschauskünften erheblich größer. „Statt Verbraucher von vornherein transparent über Allergene zu informieren, sollen sie erst nachfragen – oder können dann etwas unternehmen, wenn es bereits zu spät ist“, kritisiert Oliver Huizinga von foodwatch. „Das ist eine Zumutung für jeden Allergiker.“

Ende des Jahres sind die Vorschriften der EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel in den Mitgliedstaaten verpflichtend wirksam beziehungsweise müssen national umgesetzt werden. Neben einer verbesserten Allergenkennzeichnung verpackter Lebensmittel und der obligatorischen Allergenkennzeichnung loser Ware soll auch eine bessere Lesbarkeit, eine klarere Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten sowie eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung eingeführt werden. Letztere gilt ab Mitte Dezember 2016.


Annette Lüdecke