- DAZ.online
- News
- Sondierungsgespräch im ...
Hamburg
Sondierungsgespräch im Hilfsmittel-Streit
Morgen wollen der Hamburger Apothekerverein und die AOK Rheinland/Hamburg für ein Sondierungsgespräch im Apothekerhaus zusammenkommen – Thema: Hilfsmittelversorgung. Apotheker und Kasse liegen noch immer im Clinch über das Fortbestehen des bisherigen Hilfsmittelliefervertrages. Nächste Woche trifft man sich deshalb vor Gericht. Derweil hat die Kasse mit dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) einen neuen Vertragspartner gefunden.
BVDA-Hauptgeschäftsführerin Helga Fritsch räumt ein, dass die Konditionen zwar „nicht unbedingt gut“ seien – aber Kunden zu verlieren, weil man keine Hilfsmittel mehr zulasten der Kasse beliefern könne, sei sicherlich noch schlechter. Angesichts des Beitritts des BVDA betont die Kasse, „dass auch weiterhin die Hilfsmittelversorgung über Apotheken erfolgt und seitens der AOK Rheinland/Hamburg nachweislich kein Interesse besteht, die Apotheken aus der Hilfsmittelversorgung auszuschließen“. Es stehe den Apotheken unverändert frei, den Verträgen der Kasse beizutreten.
Im Hinblick auf die Auseinandersetzung mit dem Hamburger Apothekerverein erklärt die AOK: „Grundsätzlich halten wir eine Verständigung auf dem Verhandlungsweg für zielführend. Wir waren und sind jederzeit gesprächsbereit.“ Beim Apothekerverein wiederum hat man kein Verständnis dafür, dass die Kasse den Streit „mit dem Versuch einer außerordentlichen Kündigung auf dem Rücken ihrer Versicherten und der Apotheken in Hamburg austrägt“. Die Kasse versuche nach wie vor, dem Verein den schwarzen Peter zuzuschieben, heißt es in einem Mitgliederrundschreiben – aber man werde sich nicht erpressen lassen.
Ein Vertragsbeitritt kommt für den Verein nicht nur deshalb nicht infrage, weil seiner Meinung nach der alte weiterhin fortbesteht. Auch das Preisargument allein ist für ihn nicht ausschlaggebend. Vielmehr gehe es vor allem um den dadurch entstehenden Bürokratieaufwand in den Apotheken. Beitretenden Apotheken entstünde ein „riesiger Dokumentationsaufwand“, erklärt Vereinsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich. Die Vertragsbedingungen verpflichten Apotheken, vor jeder Belieferung einen Kostenvoranschlag bei der AOK einzureichen und Patienten erst nach schriftlicher Genehmigung zu beliefern, sofern für die jeweilige Produktgruppe kein Preis vereinbart ist.
Trotz des aktuellen Hilfsmittel-Zwists wolle man die langjährig gute Vertragspartnerschaft nicht gänzlich zerstören, versichern auch die Apotheker. Daran ändere auch der neuerliche Vertragsbeitritt des „Splittervereins“ BVDA nichts. „Substantielle Verhandlungen werden – wenn die AOK dazu überhaupt bereit ist – aber wohl erst nach Klärung der offenen Rechtsfragen möglich sein“, heißt es im Rundbrief weiter. Denn: Der Hamburger Apothekerverein hatte um gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht – am 14. August findet die erste Anhörung vor dem Sozialgericht Hamburg statt.
Berlin - 05.08.2014, 17:27 Uhr