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Anträge zum Deutschen Apothekertag
Honorierung: Auf zur nächsten Runde
Die Anträge für den Deutschen Apothekertag liegen vor und damit wird nun konkret, mit welchen Forderungen die Apotheker in die nächste politische Runde zur Honorierung gehen wollen. Der Antrag des geschäftsführenden ABDA-Vorstandes enthält einige bekannte, aber auch überraschende Aspekte.
Die ersten beiden Punkte sind bekannt: Die Apotheker fordern, die Höhe des Festzuschlages jährlich zu überprüfen und die Berechnungsmethodik zu ändern, damit nicht wieder erst in acht Jahren magere drei Prozent zu erwarten sind. Bisher waren die Apotheker damit nicht erfolgreich, doch die gemeinsam mit den Krankenkassen geforderte Festschreibung des Kassenabschlages auf 1,77 Euro brächte ein zusätzliches Argument und damit neue Aussicht auf Erfolg. Denn wenn die Arzneimittelpreisverordnung den einzigen Mechanismus für eine mögliche Honoraranpassung bietet, sollte dieser systematisch ablaufen und nicht von politischen Zufälligkeiten abhängen.
Einen interessanten Aspekt bietet die dritte Forderung, das Sonderentgelt für dokumentationspflichtige Arzneimittel anzupassen. Hier ist nicht mehr nur von der altbekannten Btm-Gebühr die Rede, sondern allgemein von dokumentationspflichtigen Arzneimitteln, zu denen beispielsweise auch Tierarzneimittel und Einzelimporte gehören. Denn auch diese Dokumentationen verursachen Kosten.
Eine Überraschung bietet die Forderung zum Rezepturhonorar. Der geschäftsführende ABDA-Vorstand fordert in seinem Antrag, den Festzuschlag auf verschreibungspflichtige Rezepturen anzuwenden. Für diesen Ansatz spricht, dass die dahinterstehende Logik gut vermittelt werden kann. Denn Rezepturarzneimittel erfordern mindestens genauso viel Beratung und sonstiges Handling wie Fertigarzneimittel. Doch trotz der großen politischen Aufmerksamkeit für den Mindestlohn fordert der ABDA-Vorstand in seinem Antrag keine höheren Arbeitspreise. Einen solchen Antrag hat allerdings der Apothekerverband Nordrhein gestellt.
Die fünfte und letzte Forderung des geschäftsführenden ABDA-Vorstandes ist wiederum bekannt. Der Zuschlag von 16 Cent für den Nachtdienstfonds soll so erhöht werden, dass tatsächlich die politisch zugesagten 120 Millionen Euro zusammenkommen. Hier gilt es, die Politiker beim Wort zu nehmen – doch inzwischen ist ein anderer Minister zuständig.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Forderungen beim Apothekertag noch verändert werden. In einem anderen Antrag fordert der geschäftsführende ABDA-Vorstand die Zulässigkeit von Nullretaxationen grundsätzlich auszuschließen. Außerdem gibt es viele weitere Anträge von Kammern und Verbänden zu Aspekten der Honorierung. Besonders interessant erscheinen der Vorschlag des Berliner Apotheker-Vereins, eine Gebühr von 3,50 Euro für den Zusatzaufwand bei nicht verfügbaren Rabattarzneimitteln zu fordern, und der Antrag des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz auf eine Entschädigung für unbegründete Retaxationen. Letzteres könnte auf einfache Weise einen wirksamen Anreiz für die Krankenkassen schaffen, der viel überflüssige Bürokratie vermeidet.
Berlin - 22.08.2014, 13:35 Uhr