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Antrag zum DAT 2014
3,50 Euro Extra-Gebühr bei Lieferengpässen
Für die Mehrarbeit im Zusammenhang mit nicht-lieferfähigen Rabattarzneimitteln fordert der Berliner Apotheker-Verein eine Extra-Gebühr von 3,50 Euro. In seinem Antrag zum Deutschen Apothekertag (DAT) 2014 in München begründet der Berliner Verband seine Forderung mit immer häufiger auftretenden Lieferengpässen.
„Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker fordert den Gesetzgeber auf, analog zur Betäubungsmittelgebühr in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) eine Vergütung der Apotheke in Höhe von 3,50 Euro netto für den erhöhten Aufwand bei der Beschaffung eines Ersatzarzneimittels für ein nicht lieferbares Rabattarzneimittel durch notwendige Erläuterungen, Sonderbestellungen, Botengänge und Rezeptänderungen festzulegen“, so der Antrag.
Dabei müssten die durch die Aufwandsentschädigung entstehenden Kosten nicht zu Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel führen, denn diese könnten in ihren Rabattverträgen vereinbaren, dass diese Extra-Vergütung der Apotheken von den Herstellern zu erstatten sei. Schließlich sei die Apotheke per Gesetz zur vorrangigen Abgabe von Rabattarzneimitteln verpflichtet.
Bei der Versorgung der Versicherten mit Rabattarzneimitteln komme es aus ganz unterschiedlichen Gründen immer öfter zu Lieferengpässen. Dabei sei der Rabattarzneimittel-Hersteller häufig zwar formal lieferfähig. Die zur Verfügung stehende Menge des Rabattarzneimittels sei jedoch oft nicht ausreichend, um die Nachfrage in vollem Umfang zu bedienen. „In der Apotheke entsteht durch notwendige Erläuterungen, Sonderbestellungen, Botengänge und Rezeptänderungen ein deutlich erhöhter Aufwand bei der Versorgung der Versicherten, der in der derzeitigen Vergütung nach AMPreisV nicht abgebildet ist.“
Durch eine angemessene Vertragsgestaltung könnten die gesetzlichen Krankenkassen das Auftreten von Lieferengpässen vermeiden beziehungsweise drastisch reduzieren. Dass sie von dieser Möglichkeit bisher keinen ausreichenden Gebrauch machten, gehe zulasten der Versicherten, die regelmäßig mit Arzneimitteln unterschiedlicher Hersteller versorgt werden müssten, „und zulasten der Apotheken, für die die Versorgung mit einem Ersatzarzneimittel immer mit einem erhöhten zeitlichen Aufwand einhergeht“.
Berlin - 04.09.2014, 15:00 Uhr