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Bundeshaushalt 2015
Finanzminister rechnet mit veralteten Notdienstzahlen
Bei der Aufstellung des aktuell im Bundestag in erster Lesung debattierten Haushaltsentwurfs für das Jahr 2015 rechnet Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) offensichtlich mit veralteten Daten für den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Im Teil VI unter „Sonderabgaben des Bundes“ kalkuliert der Haushaltsansatz Ausgaben des NNF für die Jahre 2014 und 2015 in Höhe von 101,51 Millionen Euro. Versprochen hatte die Vorgängerregierung den Apothekern hingegen 120 Millionen Euro Extra-Honorar.
Damit könnte sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) in seiner Schätzung bestätigt sehen, dass die abzuführenden 16 Cent pro verordnetem Arzneimittel nicht ausreichen, 120 Millionen Euro einzusammeln. Auf DAZ.online-Nachfrage räumte das Bundesgesundheitsministerium ein, dass die im Etat-Entwurf abgedruckten Zahlen veraltet sind. „Offenbar handelt es sich bei den Werten im Haushaltsentwurf 2015 um eine konservative Hochrechnung der gesamten Einnahmen des NNF basierend auf dem 1. Abrechnungsquartal 2013 (August und September)“, teilte ein BMG-Sprecher mit.
Die Anzahl der in diesen beiden Monaten abgegebenen Packungen verschreibungspflichtiger Fertigarzneimittel zur Anwendung bei Menschen sei jedoch nicht repräsentativ, „so dass die Prognose auf dieser Grundlage für 2014 und 2015 und auch der angegebene Ist-Wert für 2013 zu niedrig sind“. Maßgeblich sei insoweit jedoch nicht der Haushaltsplan, sondern die Anzahl der tatsächlich abgegebenen ANSG-relevanten Packungen (§ 19 ApoG), so das BMG weiter. Eine Nachfrage beim NNF hätte sicherlich eine aktuellere Datenlage ergeben.
Im DAZ-Interview kündigte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) an, die Einnahmeentwicklung des NNF im Auge zu behalten: „16 Cent wurden vom Gesetzgeber beschlossen. Jetzt sind erst drei Quartale abgerechnet. 250 Euro pro Nachtdienst sind eine deutliche Verbesserung. Aber wir werden im Lichte der weiteren Quartalszahlen die Angemessenheit der Notdienstpauschale im Auge behalten.“ Ob sich daraus gegebenenfalls – wie vom DAV gefordert – eine Erhöhung ableiten lässt, ließ Gröhe offen.
Berlin - 11.09.2014, 11:14 Uhr