Beitragsbemessungsgrenzen

Sozialabgaben für Gutverdiener steigen

Berlin - 11.09.2014, 10:04 Uhr


Gut verdienende Arbeitnehmer müssen im kommenden Jahr voraussichtlich etwas höhere Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen. Wegen gestiegener Löhne und Gehälter erhöhen sich auch die Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge fällig werden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor.

Die Verordnung sei noch in der Abstimmung, sagte eine Ministeriumssprecherin. Politisches Ermessen gebe es bei dieser Umsetzung gesetzlicher Vorgaben aber nicht. „Für die breite Masse ändert sich gar nichts – nur Gutverdiener zahlen durch höhere Beitragsbemessungsgrenzen mehr ein, und zwar im Verhältnis zu ihrem gestiegenen Einkommen.“ Das Bundeskabinett wird die Verordnung voraussichtlich Mitte Oktober passieren lassen, wie es in Regierungskreisen hieß.

Für gut verdienende Arbeitnehmer bleibt durch die Erhöhung weniger netto vom Bruttogehalt übrig. Allerdings ist die Frage noch unklar, wie sich der Beitrag entwickelt. Durch die schwarz-rote Krankenkassenreform sinkt der Beitragssatz 2015 um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent. Brauchen die Kassen mehr Geld, können sie prozentuale Zusatzbeiträge erheben. Mit Spannung wird erwartet, inwieweit diese der Senkung des Beitragssatzes entsprechen und in welchem Umfang Kassen mehr oder weniger verlangen. Auch eine kleine Senkung des Renten-Beitragssatzes ist möglich.


dpa/DAZ.online