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Belieferung durch Apotheken
Ab 8. Januar 2015 nur noch neue BtM-Rezepte
Apotheken dürfen ab dem 8. Januar 2015 nur noch neue BtM-Rezepte beliefern. Darauf weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hin. Ab dem 1. Januar 2015 dürfen Ärzte alte BtM-Rezeptformulare nicht mehr zur Verschreibung verwenden – Apotheken diese daher nur noch bis zum 7. Januar 2015 beliefern.
Seit März 2013 gibt die im BfArM angesiedelte Bundesopiumstelle neue BtM-Rezeptformulare heraus: Sie tragen eine deutlich sichtbare, fortlaufende neunstellige Rezeptnummer. Die vor März 2013 herausgegebenen BtM-Rezepte tragen eine deutlich längere Zahlenfolge. Mit neu eingefügten Sicherheitsmerkmalen soll eine möglichst hohe Fälschungssicherheit gewährleistet werden. Zudem will die Bundesopiumstelle mit den neuen Rezepten das gesamte Verfahren vereinfachen.
Laut der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung darf ein Betäubungsmittel nur maximal sieben Tage nach Ausstellungsdatum auf dem BtM-Rezept von der Apotheke abgegeben werden. Da alte BtM-Rezepte nur noch bis zum 31. Dezember 2014 ausgestellt werden dürfen, dürfen Apotheken diese maximal bis zum 7. Januar 2015 beliefern – ab dem 8. Januar 2015 nur noch die neuen. Weiterführende Informationen zum neuen BtM-Rezept gibt es auf der Internetseite des BfArM.
Berlin - 16.09.2014, 11:47 Uhr