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DAT-Antragsberatung
Einheitliches Entlassrezept gefordert
Der Gesetzgeber soll ein einheitliches Entlassrezept aus dem Krankenhaus einführen. Das fordert die Hauptversammlung der deutschen Apotheker in einem mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Antrag beim Deutschen Apothekertag, den der Geschäftsführende ABDA-Vorstand eingebracht hatte. Durch die Einführung eines einheitlichen Entlassrezeptes soll für die Patienten ein nahtloser Übergang in die ambulante Arzneimittelversorgung sichergestellt werden.
Ohne Diskussion wurde der Antrag ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen. Viele Patienten leiden in der täglichen Praxis darunter, so heißt es in der schriftlichen Begründung, dass sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus zunächst zum niedergelassenen Arzt gehen müssen, um sich auf der Grundlage des mitgegebenen Krankenhausarztbriefes eine Verordnung ausstellen zu lassen – das bereite in der Regel ab Freitagmittag Probleme.
„Königsweg einer Lösung im Sinne der Patienten wäre ein einheitliches, standardisiertes Entlassrezept auf Wirkstoffbasis für GKV-Versicherte, PKV-Versicherte und Selbstzahler, ausgestellt von im Krankenhaus tätigen Ärzten, das analog zum Muster 16 Rezept genutzt und in der niedergelassenen Apotheke eingelöst werden kann.“ Dadurch hätten die Patienten direkt bei der Krankenhausentlassung eine Arzneimittelverordnung für die Apotheken, die wiederum flächendeckend eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung böten.
Die Kassen könnten durch das maschinenlesbare Rezept, so heißt es weiter, über die Apothekenrechenzentren die Medikation erfassen lassen, nachvollziehen und auch kostengünstig abrechnen. Außerdem könnte die Entwicklung der Verordnungen flächendeckend beobachtet und analysiert werden. Die gesetzliche Vorgabe der Verordnung der kleinstmöglichen Packungsgröße für Krankenhausärzte würde den niedergelassenen Ärzten die schnelle Möglichkeit der Umstellung auf Standardtherapien ermöglichen, während die Kliniken von der Mitgabe-Verpflichtung sowie von damit im Zusammenhang stehenden Kosten entlastet würden, die sie derzeit nicht erstattet bekommen.
München - 18.09.2014, 15:49 Uhr