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Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Klare Forderung: Festzuschlag jährlich überprüfen!
Da waren sich die Delegierten auf dem deutschen Apothekertag einig: Sie fordern die Bundesregierung mit Nachdruck auf, den Festzuschlag jährlich zu überprüfen. Außerdem soll der Festzuschlag auf Rezepturen gezahlt werden.
Um die Arzneimittelversorgung, die in Deutschland auf hohem Niveau ist, „durch angemessene Anpassungen der Entgeltung zu stützen“, so ein Leitantrag auf dem Apothekertag, fordert der Apothekertag den Gesetzgeber und die Bundesregierung „mit Nachdruck“ auf, jährlich zu überprüfen, ob der Festzuschlag in Anbetracht der Entwicklung der Kosten für die Betriebsführung noch angemessen ist. Außerdem soll die Methodik geändert werden, mit der der Anpassungsbedarf des Festzuschlages errechnet wird.
Der Leitantrag beinhaltet auch die Forderung, das Sonderentgelt für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel, wie zum Beispiel Betäubungsmittel, angemessen zu erhöhen.
Darüber hinaus soll das Fixabgabeentgelt von 8,35 Euro auch für verschreibungspflichtige (Standard-)Individualrezepturarzneimittel gelten.
Schließlich fordern die Delegierten mit diesem Leitantrag, den Zuschlag von 0,16 Euro pro Packung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zugunsten des Nacht- und Notdienstfonds zu erhöhen. So soll sichergestellt werden, dass die Mittel für das ganze Jahr 2013 sowie die Folgejahre die politisch zugesagte Summe von 120 Mio. Euro pro Jahr erbringen.
Abgelehnt wurde ein Antrag des Hessischen Apothekerverbands, der eine Erhöhung des prozentualen Zuschlags von drei Prozent zur Deckung der Handlingskosten in der Apotheke bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf sechs Prozent forderte. Fritz Becker, der Vorsitzende des Deutschen Apothekenverbands, warnte davor, eine solche Forderung zu stellen, denn: „Wir bekennen uns zum Heilberuf. Eine Erhöhung des prozentualen Aufschlags passt da nicht dazu. Wir fordern vielmehr eine Erhöhung des Fixums und eine jährliche Überprüfung."
München - 18.09.2014, 17:25 Uhr