Arzneimittel und Zugaben

Keine On-Pack-Promotions

München - 19.09.2014, 10:20 Uhr


Da war sich die überwiegende Zahl der Delegierten auf dem Apothekertag einig: Sogenannte On-Pack-Promotions soll es nicht mehr geben. Hierunter versteht man OTC-Arzneimittel, die in Kombination mit Zugaben verkauft werden, die keine anwendungsunterstützende Funktion haben.

Hintergrund des Antrags: Die pharmazeutische Industrie bewirbt zunehmend den Verkauf von Arzneimitteln mit solchen On-Pack-Promotions, d. h. Produktmustern oder Beigaben. So werden beispielsweise Erkältungspräparate mit Apfelsinenschälern oder Halstüchern versehen, um einen zusätzlichen Kaufimpuls bei den Kunden auszulösen.

„Durch die feste Kombination von apothekenpflichtigen Arzneimitteln mit solchen Zugabeartikeln, die nicht der Unterstützung der Arzneimittelanwendung dienen, sowie deren Bewerbung durch die pharmazeutische Industrie werden beim Verbraucher/Patienten falsche Kaufanreize gesetzt“, heißt es in der Begründung zum angenommenen Antrag. Denn der Kauf eines Arzneimittels sollte ausschließlich indikationsgesteuert und bedarfsgerecht sein und nicht durch den Miterwerb kostenfreier Zugabeartikel ausgelöst werden. Außerdem könnten die kostenfreien Zugabeartikel den Verbraucher zum Arzneimittelmehrverbrauch bzw. Fehlgebrauch verleiten. „Ein Verbot dieser On-Pack-Promotion-Artikel dient daher dem Verbraucherschutz.“

Der Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen.


Peter Ditzel


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