Kassenlandschaft

BKK VBU und BKK Medicus fusionieren

Berlin - 26.09.2014, 13:12 Uhr


Die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) und die BKK Medicus werden zum 1. Januar 2015 fusionieren. Das beschlossen gestern einstimmig die Verwaltungsräte beider Kassen. Die neue Krankenkasse wird unter dem Namen BKK VBU firmieren und ihren Sitz in Berlin haben. Sie wird ihren Versicherten überdies ein neues Angebot zur OTC-Kostenübernahme bieten.

Die BKK VBU steht damit vor ihrer fünften Fusion mit einer anderen BKK seit dem Jahr 2000. Derzeit hat die Kasse gut 400.000 Versicherte. Durch den Zusammenschluss mit der sächsischen BKK Medicus – 1992 als Betriebskrankenkasse des Arzneimittelwerkes Dresden (AWD) gegründet – kommen etwa 11.000 dazu.  Die „neue“ BKK VBU werde zu den 30 größten Krankenkassen Deutschlands und den zehn größten Betriebskrankenkassen zählen, heißt es in einer Pressemeldung der beiden BKKen.

„Von dem Zusammenschluss profitieren die Versicherten beider Krankenkassen“, betonten Andrea Galle, Vorstand der BKK VBU und Peter Arndt, Vorstand der BKK Medicus. Neben der Erweiterung der regionalen Präsenz setzt die BKK VBU auf eine Stärkung ihrer Verhandlungsposition. „Die wachsende Versichertengemeinschaft festigt unsere Position. Wir wollen beste Versorgung zu guten Konditionen durch eigene Versorgungsverträge für unsere Kunden erreichen“, bekräftigten Galle und Arndt.

Der Verwaltungsrat hat zusätzlich zur Fusion eine Erweiterung des Leistungsangebotes beschlossen: Ab Januar 2015 erstattet die BKK VBU ihren Versicherten bis zu 100 Euro je Kalenderjahr für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Für Kinder bis 18 Jahren werden bis zu 150 Euro pro Jahr übernommen.

Darüber hinaus können schwangere Versicherte ihre Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jodid, Eisen, Folsäure und Magnesium sowie Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes die Kosten für alle nicht verschreibungspflichtigen, apothekenpflichtigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid ohne Begrenzung zur Erstattung einreichen.


Kirsten Sucker-Sket