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Versorgungsstärkungsgesetz
Schmidt: Wichtige Apotheker-Forderungen aufgegriffen
Bei der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) stoßen wesentliche die Apotheker betreffende Bestandteile des letzten Woche bekannt gewordenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) auf Zustimmung. Allerdings fehlten darin noch einige Forderungen zur Honorierung. Daher könne man sich noch kein „abschließendes Bild“ machen, kommentierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt den Arbeitsentwurf, der in dieser Woche politisch abgestimmt werden soll.
„Wir haben das erste Arbeitspapier zum Versorgungsstrukturgesetz mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Die zahlreichen Vorschläge in diesem frühen Stadium des Gesetzgebungsprozesses müssen wir allerdings erst noch genauer analysieren, bevor wir uns ein abschließendes Bild machen können“, so Schmidt. Die ABDA begrüße, dass einige wichtige Punkte der Apotheker wie das einheitliche Entlassrezept aus dem Krankenhaus sowie die Festschreibung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro „offenbar Gehör gefunden haben“. Es lasse sich jedoch absehen, dass auch noch einige Punkte fehlten. Schmidt: „So werden wir einfordern, versorgungssichernde Vergütungsregelungen auch für die Apotheken aufzunehmen, wie z.B. bei Rezepturen."
Letzten Donnerstag war ein Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Versorgungsstärkungsgesetz bekannt geworden. Neben dem Entlassrezept und der Fixierung des Kassenabschlages war darin auch die Aufforderung an die Ärzte enthalten, sich bei der Organisation des Notdienstes mit den Apothekern abzustimmen. Außerdem soll die Selbstverwaltung Regelungen zum Ausschluss von Nullretaxtionen bei Formfehlern treffen. Es wird erwartet, dass das Gesetz in dieser Woche als offizieller Referentenentwurf auf die parlamentarische Reise geschickt wird.
Berlin - 13.10.2014, 10:58 Uhr