Apothekennotdienst in Baden-Württemberg

LAK: Beschwerden kommen kaum vor

Berlin - 22.10.2014, 12:45 Uhr


Welche Entfernung für Patienten zumutbar ist, um außerhalb der regulären Öffnungszeiten zur nächsten notdienstbereiten Apotheke zu fahren, sorgt immer wieder für Diskussionen – so auch im baden-württembergischen Villingen-Schwenningen. Beschwerden über zu weite Anfahrtswege sind laut der Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg allerdings die Ausnahme.

„Apotheken-Notdienst bleibt Ärgernis“ lautet heute die Überschrift eines Berichts in der Online-Ausgabe des „Schwarzwälder Boten“. Da der Notdienstkreis aus Villingen-Schwenningen und der umliegenden Region besteht, müssen Patienten aus der Stadt oftmals einige Kilometer fahren, um den nächsten Apothekennotdienst zu erreichen. Beim Seniorenrat in Villingen-Schwenningen stößt das auf Unverständnis. „Wenigstens eine Apotheke sollte aufhaben“, mahnte die Patientensprecherin des Seniorenrats im „Schwarzwälder Boten“.

Beschwerden über den baden-württembergischen Nacht- und Notdienst kommen allerdings selten vor, betonte der LAK-Sprecher. Vereinzelt berichteten Patienten, dass sie die notdienstbereite Apotheke nicht gefunden oder dort niemanden angetroffen hätten. Dass Patienten bei der Kammer anrufen und sich wegen weiter Wege beschweren, sei „die absolute Ausnahme“.

Der Apothekerkammer zufolge soll die nächste Notdienstapotheke grundsätzlich nicht weiter als 15 Kilometer entfernt sein. In stark ländlich geprägten Gebieten seien es bis zu 20 Kilometer – in Ausnahmefällen bis zu 25 Kilometer. Die Entfernungen hält das baden-württembergische Sozialministerium für angemessen, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage Anfang des Jahres hervorgeht.

Ob sich in Zukunft etwas an der Notdienstverteilung ändern wird, bleibt abzuwarten. Denn der Arbeitsentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass Ärzte verpflichtet werden sollen, ihren Notdienst künftig besser mit den Apothekern und Krankenhäusern abzustimmen. Konkret sind eine Kooperationspflicht mit den Krankenhäusern und ein Informationsaustausch mit den Apothekerkammern in dem Entwurf verankert.


Annette Lüdecke


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