Ausnahmefälle

Arzneiversorgung aus dem Container

Berlin - 23.10.2014, 17:34 Uhr


Das Betreiben einer Container-Apotheke ist eher die Ausnahme als die Regel. Die Gründe, sich dafür zu entscheiden, sind unterschiedlich: Etwa, wenn es keine Apotheke im Ort gibt und die Arzneimittelversorgung zeitnah sichergestellt werden soll. Oder wenn die bestehenden Räumlichkeiten abgerissen werden sollen – wie im Fall einer Apotheke aus Emmendingen nahe Freiburg im Breisgau.

Dort ist geplant, ein nahezu verwaistes Gebäude am großen Marktplatz – in dem eine Apothekerin Mieterin ist – abzureißen und durch einen neuen, modernen Gebäudekomplex zu ersetzen. Dabei stellt sich jedoch die Frage: Wohin mit der Apotheke während der Bauphase? Die Lösung des Problems: ein Container. Dieser soll zwar nicht unmittelbar auf dem großen Marktplatz, aber in direkter Nähe auf dem kleinen Marktplatz aufgestellt werden.

Die betroffene Apothekerin verweist darauf, dass sie durch den Umzug zwar Umsatzeinbußen erwartet – zum einen aufgrund des neuen Standorts, zum anderen, da die Bürger das Provisorium möglicherweise zunächst nicht akzeptieren. Aber sie hat auch die Stadtentwicklung im Blick – und möchte dieser nicht im Wege stehen. Nach Abschluss der Bauphase ist geplant, dass die Apotheke in den neuen Gebäudekomplex einzieht.

Der Verleih oder Verkauf von Containern an Apotheken spielt bei den Herstellern bislang offenbar eine eher untergeordnete Rolle. Die Nachfrage bei drei Unternehmen ergab, dass eines aktuell einen Container, das zweite bereits ein paar für eine temporäre Nutzung als Apotheke geliefert hat. Der dritte Anbieter gab an, dass er zwar Container für die Nutzung als Apotheke verkauft habe, dies aber – ebenso wie Anfragen dazu – eher selten vorkomme.


Annette Lüdecke