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Inhalativa zur Asthma/COPD-Therapie
AstraZeneca kritisiert aktuelle Ausschreibungen
In der zweiten Novemberhälfte dürfte die neue Substitutionsausschlussliste des G-BA in Kraft treten. Es wird bereits an der zweiten Tranche gearbeitet: Unter anderem soll geprüft werden, ob Inhalativa zur Behandlung von Asthma/COPD mit auf die Liste sollten. Bei AstraZeneca sieht man es daher kritisch, dass AOK und DAK aktuell Rabattpartner für Atemwegstherapeutika suchen.
Schon im ersten Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, in deren Anlagen künftig auch Arzneimittel bestimmt sein sollen, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist, zeigte der G-BA weiteren Diskussionsbedarf auf. „Eine vollständige Überprüfung aller am Markt verfügbaren Arzneimittel hat der G-BA nicht vorgenommen, ergänzenden Hinweisen auf weitere Wirkstoffe wird der G-BA in der Folge nachgehen und gegebenenfalls in weiteren Beschlüssen konkretisieren“, verspricht das Gremium in den tragenden Gründen zum Beschluss.
Und: Unbeschadet dieser weiteren Hinweise werde der G-BA sich zeitnah den Therapiefeldern widmen, für die in der ersten Tranche aufgrund weiterer zu klärender Sachverhalte keine abschließende Prüfung der Kriterien für die Aufnahme in die Wirkstoffliste möglich gewesen sei. Explizit zählt er auf: Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der Psoriasis.
In die Beratungen zur ersten Tranche hatte GlaxoSmithKline eingebracht, dass die Substitution von Inhalativa zur Behandlung von Asthma/COPD „unbedingt prüfenswert“ sei. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller teilt diese Auffassung. Hier werde – wie auch bei dermatischen Zubereitungen zur Behandlung der Psoriasis – deutlich, dass die Hinweise zur (Nicht-)Austauschbarkeit von Arzneimitteln nicht nur bezogen auf den Wirkstoff, sondern auch bezogen auf Darreichungsformen und therapeutische Systeme zu bearbeiten sind.
Dr. Claus Runge, Vice President Corporate Affairs bei AstraZeneca, begrüßt, dass der G-BA diese Einwände aufgenommen hat und eine zeitnahe Prüfung verspricht. „Gerade bei Patienten mit Atemwegserkrankungen sind die Therapietreue und der Therapieerfolg stark von der jeweiligen Applikationsweise des Wirkstoffs abhängig“, erklärt er. „Verwundert“ ist er allerdings, dass Krankenkassen während des laufenden Prüfprozesses diese potenziell kritischen Arzneimittel wieder ausschreiben.
So geschehen in der jüngsten bundesweiten Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg sowie der DAK-Gesundheit. Beide Kassen suchen Rabattpartner für die Wirkstoffkombination Budesonid+Formoterol. Die Fristen zur Angebotsabgabe laufen noch im November ab. Runge moniert, dass auf diese Weise die Ergebnisse der G-BA-Prüfung vorweggenommen werden. Dies könne für viele Patienten einen möglicherweise unnötigen Wechsel ihrer Therapie zur Folge haben.
Berlin - 29.10.2014, 14:01 Uhr