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Arzneimittelversorgung in der EU
ABDA fordert Erhalt des hohen Schutzniveaus
Seit vergangener Woche steht fest, dass die Zuständigkeit für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Europäischer Ebene auch künftig im Gesundheitsressort und nicht im Ressort Binnenmarkt und Industrie verbleiben wird. Eine gute Entscheidung des Kommissionspräsidenten, findet man bei der ABDA – und mahnt zugleich, in der Arzneimittelversorgung auch künftig ein hohes Verbraucherschutzniveau für alle Patienten zu gewährleisten.
Am 1. November wird die neue EU-Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Die deutsche Apothekerschaft, so heißt es in der Mitteilung weiter, fordere die Institutionen der Europäischen Union in diesem Zusammenhang auf, in der Arzneimittelversorgung auch in Zukunft ein hohes Verbraucherschutzniveau für alle Patienten zu gewährleisten. Dazu gehöre eine „konstruktive Arbeit des neuen EU-Kommissars für Gesundheit und ein umsichtiges Verhandeln von Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA“.
Im Hinblick auf die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) warnt die ABDA im Namen der deutschen Apotheker vor einer verbraucherfeindlichen Liberalisierung heilberuflicher Dienstleistungen. Die Verantwortung für die Gesundheitssysteme in Europa liege aus gutem Grund nicht in Brüssel, sondern bei den Nationalstaaten. „So haben sich in Deutschland aus Verbraucherschutzgründen die Prinzipien bewährt, dass Arzneimittel in die Apotheke gehören und nur ein Apotheker eine Apotheke führen darf.“ Sollten Freihandelsabkommen dieses Subsidiaritätsprinzip nun aushebeln, wäre dies „das falsche Signal für alle Patienten in Europa“.
Berlin - 30.10.2014, 12:49 Uhr