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ABDA-Appell
Kinder nicht als Boten in die Apotheke schicken
Eltern sollten ihre Kinder nicht als Boten in eine Apotheke schicken – diesen Appell richtet die ABDA heute per Pressemeldung an die Bevölkerung. Sie verweist darauf, dass das Gesetz Apothekern zwar nicht grundsätzlich verbiete, Arzneimittel an Kinder und Jugendliche abzugeben. Dennoch spreche einiges gegen den Botendienst.
So könnten auch vermeintlich „harmlose“ rezeptfreie Medikamente bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden. Zudem gibt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, zu bedenken: „Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten beraten, wenn er mit einem Kind spricht? Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht ausrichten.“ Auch Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten, etwa um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, könne ein Kind vermutlich nicht beantworten.
Die ABDA weist zudem darauf hin, dass einige OTC-Arzneimittel – etwa gegen Husten oder Schlafstörungen – von einzelnen Jugendlichen teilweise in hoher Dosierung eingenommen würden, um Rauschzustände zu erzeugen. Im Internet, so die ABDA, kursierten entsprechende Anleitungen zum Missbrauch. Zwar fragten die Apotheker bei der Abgabe mehrerer Packungen besonders Jugendliche nach dem Verwendungszweck, erklärt Benkert. Aber: „Da schwindeln Jugendliche mitunter und erzählen von ihren vielen kranken Geschwistern.“ Die Nachfrage des Apothekers sei jedoch keine Schikane, sondern trage dazu bei, Missbrauch zu verhindern, so der BAK-Vize. Bestehe der Verdacht auf Missbrauch, gäben Apotheker keine Medikamente ab.
Grundsätzlich, so die Botschaft der ABDA, geben Apotheker Kindern und Jugendlichen Medikamente nur unter großem Vorbehalt mit. Besser sei es, wenn Erwachsene die Medikamente selbst abholen oder einen Erwachsenen um den Botengang bitten. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, könne in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen.
Berlin - 30.10.2014, 14:44 Uhr