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Belgien
Apotheker kritisieren Notdienst-Shopping
Sonnencreme, Nagelknipser, Schlankheitsmittel, Duschgel, Läuse-Shampoo, Rasierschaum, Deo und so weiter und so weiter. Wer kennt nicht die beeindruckende Palette dessen, was in der Apotheke so alles im Nacht- und Notdienst verlangt wird. Das ist in unserem Nachbarland Belgien offenbar nicht anders. Nun haben die belgischen Apotheker ihrem Ärger hierüber gehörig Luft gemacht.
Sie versuchen hierbei vor allem, mit den landläufigen, vielfach irrigen Vorstellungen über diesen besonderen Service aufzuräumen.
- „Warum soll ich darauf verzichten, solche Dinge mitten in der Nacht in der Apotheke zu kaufen? Die Apotheke ist doch sowieso offen.“
„Nein“, heißt es dazu klipp und klar. Eine Notdienstapotheke sei nicht für jede Art von Einkauf geöffnet. Selbstverständlich sei der Notdienstapotheker jederzeit dazu bereit, ein Medikament abzugeben, das am selben Tag verschrieben wurde. Das heiße aber noch lange nicht, dass man ihn einfach mitten in der Nacht wegen einer Falten-Creme oder eines Wurmmittels für Hunde behelligen könne, oder um seine Reise-Apotheke zu komplettieren.
- „Der Apotheker hat während des Notdienstes geschlafen. Also ich würde bei meiner Arbeit nie schlafen.“
Viele Leute nähmen wohl tatsächlich an, wehren sich die Apothekeninhaber, dass man immer auf Abruf in der Apotheke sei und dort nur auf Patienten warte. Um den normalen Arbeitstag nach dem Notdienst zu überstehen, brauche auch ein Apotheker ein paar Stunden Schlaf. Aber das erweise sich oft als unmöglich. Weil er regelmäßig aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit von Menschen geweckt werde, die den Notdienst missbrauchen, um nachts shoppen zu gehen.
Nun gibt es weiteres Aufklärungs- und Erziehungsmaterial für Patienten und Kunden:
- Die Notdienstapotheke ist kein Nacht-Shop: Einige Ratschläge, um unangenehme Situationen zu vermeiden
- Darf mein Apotheker mir mehr Geld abnehmen, wenn er im Notdienst ist?
Das darf er übrigens auch in Belgien, und zwar zwischen 19 Uhr abends und 8 Uhr morgens sowie am Sonntag oder Feiertag. Die Notdienstgebühr beläuft sich auf 5,11 Euro, aber nur für verordnete Medikamente, deren Dringlichkeit von diesem oder vom Apotheker bestätigt wird. Der Patient wird hierfür allerdings nicht zur Kasse gebeten. Den Aufschlag übernimmt die Krankenversicherung. Mehr zahlen muss der Kunde selbst, wenn es um andere Produkte geht. Hier kann die Apotheke den Aufschlag sogar selbst bestimmen, aber er muss verhältnismäßig sein.
Remagen - 05.11.2014, 09:09 Uhr