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Kammerversammlung in Sachsen
Von der Ausbildung bis zur Rente
Von der Ausbildung für Apotheker und PTA, bestehende und künftige Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten bis hin zur Rente – bei der sächsischen Kammerversammlung wurde ein breites Spektrum von Themen diskutiert. Positiv sehen die Delegierten die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags der künftigen Landesregierung, in dem die flächendeckende Versorgung mit Apotheken und Arzneimitteln ernst genommen wird.
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es, man werde „beobachten, wie sich das Netz der Apotheken entwickelt, und bei Bedarf gemeinsam mit der Sächsischen Landesapothekerkammer Maßnahmen ergreifen, um die sichere Arzneimittelversorgung durch niedergelassene Apotheker flächendeckend zu gewährleisten“. Außerdem werde man „dem Bedarf an Apotheker-Nachwuchs Rechnung tragen und die Ausbildung sichern“. Gerade in letzterer Zusage sehen die sächsischen Delegierten einen Erfolg im Bemühen, das seit Ende 2011 von der Schließung bedrohte Institut für Pharmazie an der Universität Leipzig zu erhalten. Auf dem Erfolg ausruhen will man sich aber nicht – vielmehr werde man die neue Koalition an den Vereinbarungen des Vertrags messen und die Umsetzung einfordern, heißt es. Sobald die Minister der entscheidenden Ministerien feststehen, will die Kammer aktiv werden und konkrete Maßnahmen einfordern, berichtet ihr Präsident Friedemann Schmidt.
Die Stellung und Kompetenz der PTA in sächsischen Apotheken wurden ebenfalls angesprochen und die Kammermitglieder von Vertretern des Bundesverbands PTA (BVpta) für die Überarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sensibilisiert. Der Verband hätte gerne, dass diese mit einer Novellierung des aus den 1960er Jahren stammenden Berufsgesetzes einhergeht, um erstmals Kompetenzen für PTA zu formulieren. Zur Sprache kam auch die Forderung des BVpta, die Ausbildungszeit auf drei Jahre zu erhöhen und Weiterbildungsmöglichkeiten für PTA zu etablieren. Einen konkreten Beschluss gab es jedoch nicht. Zwar sei die Aktualisierung der Prüfungsverordnung „keine Frage“ – allerdings könne die Landesapothekerkammer wenig bei der Novellierung des Berufsgesetzes bewirken, da es sich hierbei um Bundesrecht handle.
Für die nichtapprobierten Mitarbeiter in Apotheken will die Kammer künftig ein Fortbildungszertifikat einführen. Sachsen ist der letzte Kammerbezirk, in dem diese Möglichkeit bislang nicht besteht. Stattdessen wurde auf ein „gut strukturiertes Fortbildungssystem ohne Punkte“ gesetzt. Das von der Kammer eingeholte Stimmungsbild ergab nun aber, dass die Zertifizierung durch die Mitglieder der Kammerversammlung gewünscht wird – sie soll daher auch auf den Weg gebracht werden. Der Fortbildungsausschuss erarbeitet nun eine entsprechende Richtlinie.
Die Kammerversammlung beschloss darüber hinaus eine Neufassung der Berufsordnung. Sie war über zehn Jahre alt und eine Überarbeitung daher nötig. Neben redaktionellen Änderungen war einer der Gründe für die Neufassung eine Frage, die derzeit auch politisch vielfach diskutiert wird: die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn nicht im „klassischen“ Berufsfeld gearbeitet wird. Ziel der Neufassung war es daher unter anderem, die verschiedenen Berufsfelder der Apotheker in ihrer Wertigkeit gleichberechtigt gegenüberzustellen, um die Befreiung weiterhin zu ermöglichen.
Berlin - 07.11.2014, 11:28 Uhr