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Rückblick
Königlich Preußischer Apotheker-Eid
Erst jüngst veröffentlichte der Welt-Apothekerverband FIP den internationalen „Eid für Apotheker“, der Apotheker für ihre heutigen professionellen Verpflichtungen sensibilisieren soll. Worauf Apotheker vor 200 Jahren schworen, kann in einem Museum in NRW besichtigt werden. Fürwahr königlich. Lesen Sie selbst.
Aber lesen Sie selbst – so lautete der Apotheker-Eid vor beinahe 200 Jahren:
Eid eines Apothekers
Ich … schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich nachdem ich zum Apotheker bestellt und angenommen bin, meine Pflicht in rechtmäßiger Fürsorge und genauer Aufsicht meiner Apotheke treulich warnehmen, Sr. Königlichen Majestät von Preußen publizierten Medizinal-Ordnung, revidierten Apotheker-Ordnung und Arzney-Taxe, sowie auch alle anderen, die Ausübung meines Kunst betreffenden Verordnungen und Gesetze jedesmal überall genau nachkommen, die verordneten Arzneyen und Rezepte weder im Namen, Gewicht und Maas, noch sonst auf irgendeine Art abändern, kein Arzneymittel für das andere substituiren, oder meinen Gehilfen und Lehrlingen solches zu thun gestatten, sondern vielmehr die Verordnungen der Aerzte genau und sorgfältig erfüllen und durch meine Leute erfüllen laßen wolle.
Ferner schwöre ich, mich alles eigenen Dispensirens streng zu enthalten, ohne Vorschrift des Arztes keine Brechmittel, drastische Burganzen, Opiate oder andere heftig wirkende, oder sogenannte treibende Arzneyen aus meiner Offizin zu verkaufen, oder verkaufen zu lassen und keine Gifte anders als auf die in der Verordnung: „wegen sorgfältiger Aufbewahrung und vorsichtiger Verabfolgung der Gift-Waanen,“ verschriebene Art verabfolgen zu lassen, auch in allem Uebrigen mich so verhalten werde, wie es einem rechtschaffenen Apotheker eignet und gebühret.
So wahr mir Gott helfe, durch seinen Sohn Jesum Christum zur ewigen Seeligkeit. Amen!
Düsseldorf, den 14. März 1823
Königlich Preußische Regierung
Berlin - 20.11.2014, 17:59 Uhr