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Stellungnahme zum Präventionsgesetz
ABDA: Apotheken sollen Impfstatus kontrollieren
Nach gut dreiwöchiger Bedenkzeit und mehreren kritischen Diskussionen hat die ABDA ihre Stellungnahme zum Präventionsgesetz vorgelegt. Darin beansprucht sie die Übernahme der Überprüfung des Impfstatus der Bevölkerung als honorierte Leistung. Im Rahmen der Diabetes-Prävention will die ABDA, dass in Apotheken Risiko- und Bluttests durchgeführt werden.
Grundsätzlich begrüßt die ABDA die im Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgesehene Stärkung der Prävention. Allerdings fordert die ABDA die „Einbindung“ der Apothekerschaft. Laut Gesetzentwurf kann die Apothekerschaft beratend hinzugezogen werden. „Wir begrüßen das Ziel des Gesetzgebers, unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung die Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterzuentwickeln“, so die ABDA. Zur Verwirklichung dieses Ziels sei aber auch die „Einbindung geeigneter Leistungsanbieter erforderlich, insbesondere auch der Apothekerinnen und Apotheker, für die wir nachfolgend Änderungen und Ergänzungen des Gesetzentwurfs vorschlagen.“
Flächendeckende Impfstoffversorgung
Zur Lösung der zum Teil gravierenden Probleme der geringen Durchimpfungsraten beispielsweise bei Masern-Impfungen schlägt die ABDA die Ausgabe von elektronischen Impfausweisen durch Apotheker vor, „die mit Einverständnis des Versicherten von Ärzten und Apotheken geführt“ werden könnten. Als „konkrete Leistung“ könnten die Apotheken die Überprüfung des Impfstatus des Versicherten anhand vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen als honorierte Leistung übernehmen. Die flächendeckenden Impfstoffversorgung soll laut ABDA sichergestellt werden, „indem die Vertragsärzte ihre Impfstoffe über Apotheken aus der Region beziehen“.
Diabetes-Konzepte
Die Diabetesprävalenz steige weltweit, vor allem in Staaten mit hohem Wohlstandsniveau, so die ABDA weiter. Vor diesen Hintergründen müssten wirksame Konzepte umgesetzt werden, welche die Früh- und Spätkomplikationen reduzieren oder verzögern sowie die Lebenserwartung und die Lebensqualität der Menschen mit Diabetes verbessern könnten. Dazu sei bereits ein Konzept zwischen der Bundesapothekerkammer (BAK) und der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) entwickelt worden.
Zur Identifikation von Menschen mit hohem Diabetesrisiko will die ABDA Risiko-Tests und Blutuntersuchungen in Apotheken durchführen. Dabei erkannte Risikopersonen sollten gezielt einer ärztlichen Abklärung zugeführt werden können. Laut ABDA sollen Versicherte dazu einen Anspruch auf Risiko-Tests sowie Blutuntersuchungen durch Apotheken und soweit erforderlich zu Beratungen zu Ernährung und Bewegung durch qualifizierte Apotheken erhalten. Für diese Präventionsleistungen der Apothekerschaft sollten die Rahmenvertrags-Partner nach § 129 Abs. 2 SGB V die Voraussetzungen und Honorierung aushandeln.
Apotheken wichtig für Prävention
Apothekerinnen und Apotheker hätten bei der Gesundheitsförderung und Prävention eine wichtige Rolle: „Die Apotheker sind die Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die zeit- und wohnortnah erreichbar und ansprechbar sind (niederschwelliges Angebot). Die Apotheken haben eine flächendeckend hohe Präsenz.“ Apotheker genössen einen hohen Grad an Vertrauen und Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung. Dadurch hätten sie die Möglichkeit, Wissen, Einstellungen und Verhalten der Menschen positiv zu beeinflussen. Dies erfordere, auch apothekerlichen Sachverstand bei der Festlegung einheitlicher Handlungsfelder und Kriterien für die Stärkung der Prävention zu berücksichtigen.
Kassen-Blockade muss ein Ende haben
Die gesetzlichen Krankenkassen lehnten derzeit die Honorierung der Leistungen von Apotheken in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention generell ab. Dies verkenne die besondere Stellung der approbierten Apothekerinnen und Apotheker, die als verkammerte Heilberufsangehörige der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung in besonderer Weise verpflichtet seien. Nicht zuletzt deswegen habe Verordnungsgeber Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung in den Katalog der apothekenüblichen Dienstleistungen nach § 1a Abs. 11 Apothekenbetriebsordnung aufgenommen.
Berlin - 25.11.2014, 10:14 Uhr