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Rheinland-Pfalz
Kammer deckt Mängel auf und zieht Konsequenzen
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ist bei der Überprüfung der Apothekenpraxis in den 1060 Apotheken des Landes auf Mängel aufmerksam geworden, die einerseits Bußgelder und eine intensivere Information über die Berufsordnung erfordern. Andererseits sollen die Tests der Rezepturherstellung ausgeweitet werden.
Der in den letzten Monaten durchgeführte „Beratungscheck“ in allen Apotheken des Landes Rheinland-Pfalz hat nach Aussage der Kammer Verstöße zu Tage gefördert. Eine Zwischenauswertung ergab, dass in „nicht akzeptabler Zahl“ PKA im Handverkauf in den Apotheken eingesetzt wurden. Eine Zwischenauswertung der 400 Apotheken mit den meisten Verstößen ergab eine zu hohe Prozentzahl. Selbst hochgerechnet auf alle Apotheken des Landes ergebe eine immer noch zu große Fehlerquote.
In der Vertreterversammlung wurde widerspruchlos von Kammerpräsident Dr. Andreas Kiefer darauf hingewiesen, dass „alle Verstöße gegen die Berufsordnung geahndet“ würden. In vergleichbaren Fällen auch in anderen Kammerbezirken wurden bis zu vierstellige Bußgelder verhängt. Außerdem sollen die Apothekeninhaber nachdrücklich auf die Bestimmungen der Berufsordnung hingewiesen werden.
Mängel auch bei Rezeptur-Testkäufen
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus Bayern wurden auch in Rheinland-Pfalz Testkäufe zur Rezepturherstellung durchgeführt. Dabei wurden ebenfalls Mängel aufgedeckt. In einem Vorversuch wurden in Rheinland-Pfalz 50 Apotheken von Testkäufern aufgesucht. In sieben bis 18 Prozent der Tests sei „keine Bereitschaft zur Rezepturherstellung“ festgestellt worden. Kammerpräsident Kiefer kündigte an, aufgrund dieser Ergebnisse, die Testkäufe auszuweiten.
Verbindliche Fortbildungs-Dokumentation
Die Vertreterversammlung beschloss zudem Maßnahmen, die vorgeschriebenen Fortbildungen für Apotheker verbindlich zu dokumentierten. Dazu soll das bereits bestehenden Online-Punkteportal aus dem Jahr 2013 ausgebaut und an die bestehende Kammer-EDV angebunden werden. Auf dem Online-Portal können die Apotheker aus einer Liste akkreditierter Veranstaltungen ihre Fortbildungen auswählen und sich elektronisch anmelden.
Das Fortbildungspunktekonto wird auf dem Online-Portal geführt und ist für die Geschäftsstelle der LAK einsichtig. Das System erstellt dann bei Erreichen der geforderten Punktzahl eine Positivmeldung. Die Ausstellung des Fortbildungszertifikates erfolgt dann automatisch. Um auch Industrieapotheker zu berücksichtigen, besteht auf dem Online-Portal die Möglichkeit zur Freitexteingabe durchgeführter Fortbildungen. Diese werden dann von der LAK stichprobenweise bewertet.
Berlin - 25.11.2014, 12:27 Uhr