Übergangsregelung läuft aus

Ab 2015 nur noch neuen Kfz-Verbandkasten verkaufen!

Berlin - 27.11.2014, 15:55 Uhr


Seit Anfang des Jahres gibt es eine aktualisierte DIN für Kfz-Verbandkästen. Art und Menge des vorgeschriebenen Inhalts wurde den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst. Eine Übergangsregelung erlaubte bislang den Verkauf nach bisherigem Recht bzw. bisheriger Befüllungsnorm. Doch diese läuft Ende des Jahres aus: Ab 2015 dürfen somit nur noch Kfz-Verbandkästen nach aktualisierter DIN verkauft werden.

Autofahrer können allerdings auch noch nach dem 31. Dezember 2014 einen Kfz-Verbandkasten nach bisheriger Norm mitführen – zumindest bis zum angegebenen Verfallsdatum. Bestimmte Produkte wie beispielsweise sterile Wundauflagen sind mit einem Verfalldatum versehen und müssen von Zeit zu Zeit erneuert werden. Deshalb empfiehlt der AVB – auch angesichts der neu vorgeschriebenen Inhalte – eine Überprüfung des vorhandenen Kfz-Verbandkastens.

Für die Anpassung an die aktualisierte DIN 13164 gibt es in den Apotheken Austausch- oder Ergänzungssets. Mit den Änderungen und je nach Zustand des Verbandskastens könne auch der Erwerb eines komplett neuen Kfz-Verbandkastens sinnvoll und vielleicht sogar günstiger sein, erklärt der AVB weiter. Damit habe sich eventuell auch das Problem mit abgelaufenen Verfalldaten erledigt.

Für die fachgerechte Hilfe am Unfallort wurden folgende Artikel neu aufgenommen: Ein 14-teiliges Pflasterset bestehend aus zugeschnittenen und somit gebrauchsfertigen Pflasterstrips und Fingerkuppenverbände in unterschiedlichen Größen sowie zwei einzeln verpackte Tücher zur Reinigung unverletzter Hautpartien und ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Im Gegenzug wurde die vorgeschriebene Bestandteilliste um ein Verbandpäckchen Größe M, ein Verbandtuch BR und um vier Wundschnellverbände reduziert. Die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden wurde zudem gestrichen.


DAZ.online