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Bonner Fußgängerzone
Streit beigelegt: Apotheken erhalten Sondergenehmigung
Nach einem weiteren klärenden Gespräch zwischen den Apothekern der Stadt und der Verwaltung ist der Streit um die Nachmittagsbelieferung der Apotheken in der Bonner Fußgängerzone nun offenbar beigelegt. Gestern bekräftigten Vertreter der Stadtverwaltung, dass die neun betroffenen Apotheken wie bereits im September vereinbart Sondergenehmigungen für Lieferungen nach 12 Uhr erhalten.
Das Bonner Ordnungsamt wurde inzwischen angewiesen, bis zur Erteilung der Sondergenehmigungen keine „Knöllchen“ mehr zu verteilen. Ein bereits erteilter Bußgeldbescheid werde zurückgenommen. Jetzt wollen die Apotheker in der Bonner Fußgängerzone mit ihren Großhändlern sprechen, damit diese alsbald einen Antrag auf Sondergenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone am Nachmittag stellen. In Bonn ist der Lieferverkehr in der Fußgängerzone grundsätzlich ab 12 Uhr verboten.
Das neuerliche Gespräch zwischen Apothekern und Stadtverwaltung war notwendig geworden, weil ein Schreiben des Verkehrsamtes und ein Beschluss der Bezirksvertretung für Irritationen gesorgt hatten. Der Bezirk wollte zunächst den „unabweisbar notwendigen Bedarf“ an Nachmittagsbelieferungen in der Fußgängerzone ermitteln und das Verkehrsamt feste Routen ausweisen. Dies widersprach der Zusage des Bonner Oberbürgermeisters vom August: „In Zukunft bekommen Lieferanten von Apotheken Ausnahmegenehmigungen für die Fußgängerzone.“
In dem gestrigen Gespräch wurde klargestellt, dass die Zusage der Erteilung von Sondergenehmigungen vom 18. August gilt. Der Beschluss der Bezirksvertretung sei nur als „Empfehlung“ zu verstehen und das Schreiben des Verkehrsamtes als „Anfrage“. Die Entscheidung treffe die Stadtverwaltung.
Berlin - 27.11.2014, 11:00 Uhr