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Regierung zum Katastrophenschutz
Ebola: Deutschland ist vorbereitet
Deutschland ist nach Angaben der Bundesregierung besser auf die Behandlung möglicher Ebola-Verdachtsfälle vorbereitet als jedes andere Industrieland. Zwar sei das Risiko einer Einschleppung äußerst gering, sollte es dennoch dazu kommen, sei der hiesige Katastrophenschutz gut vorbereitet. Eine medizinische Versorgung sei „auf höchstem Niveau gewährleistet“, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Derweil prüft die Regierung Möglichkeiten, wie nicht zugelassene Arzneimittel zur Ebolabehandlung bzw. -impfung eingesetzt werden können.
Seit 2003 verfüge Deutschland über ein Netzwerk von Kompetenz- und Behandlungszentren (STAKOB), die auf den Umgang mit lebensbedrohlichen, hoch ansteckenden Krankheiten wie Ebola spezialisiert seien. Derzeit gebe es sieben Behandlungszentren in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart. Länder ohne Sonderisolierstationen hätten Verwaltungsabkommen zur Nutzung bestehender Isolationsmöglichkeiten geschlossen. In den Isolierstationen seien derzeit maximal 47 Betten verfügbar. Im Eventualfall würde die Einsatzbereitschaft der Behandlungsbetten „sukzessive sichergestellt“.
Einsatz nicht zugelassener Arzneimittel
Gefragt danach, wie die Regierung dazu stehe, im Notfall auch nichtzugelassene Arzneimittel zur Behandlung von bzw. zur Impfung gegen Ebola einzusetzen, erklärt diese: Es bestehe nach § 2 AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung die Möglichkeit, nicht zugelassene Arzneimittel zu beschaffen und auch in den Verkehr zu bringen, wenn das Inverkehrbringen nicht zugelassener Arzneimittel für die Erfüllung der Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes unverzichtbar sei. Darüber hinaus prüfe man derzeit weitere im Arzneimittelgesetz vorgesehene Möglichkeiten, nicht zugelassene Arzneimittel einsetzen zu können.
Keine Engpässe bei Schutzanzügen
Die Linksfraktion wollte außerdem wissen, wie es um die Bevorratung mit Schutzanzügen, Medikamenten und Verbrauchsmaterialien für Krankenhäuser zur Ebola-Abwehr steht: Diese liege im Verantwortungsbereich der Einrichtungen der Länder, erklärt die Regierung. Man halte allerdings eine entsprechende Bevorratung zur Erstversorgung von Patienten mit Ebolafieber und sonstigen hochinfektiösen lebensbedrohlichen Erkrankungen „grundsätzlich für fachlich geboten“ und habe auch auf entsprechende Vorsorgemaßnahmen hingewiesen.
Auch im Hinblick auf die Verfügbarkeit für Gesundheitswesen, Hilfsorganisationen wie das Technische Hilfswerk (THW), Feuerwehr, Zoll und die Bundespolizei liegen der Bundesregierung keine Hinweise auf Engpässe vor: Am Robert Koch-Institut gebe es ausreichend Schutzanzüge für die 2014/2015 erwartete Anzahl von Einsätzen. Das THW verfüge über eine ausreichende Anzahl von Schutzanzügen (200 Stück), um seine Einsatzkräfte für Westafrika auszurüsten und die Bundespolizei über eine ausreichende Anzahl von geeigneten Infektionsschutz-Sets mit sprüh- oder partikeldichten Schutzanzügen (über 10.000). Und auch bei der Zollverwaltung lägen keine Hinweise auf mögliche Versorgungsengpässe bei der Schutzausstattung vor.
Kosten für Ebola-Behandlung
Angesichts von Medienberichten, dass die Behandlung eines Ebola-Patienten zwei Millionen Euro koste, betont die Regierung, dass in Deutschland gesetzliche Versicherte Anspruch auf eine dem medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechende ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Krankenbehandlung haben – wenn diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§§ 27, 12 SGB V). „Dies schließt die umfassende Behandlung von Ebola-Patienten vollständig ein.“
Berlin - 09.12.2014, 17:30 Uhr