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Nicht vergessen!
Ab 1. Januar 2015 gilt nur noch die eGK
Ab Januar nächsten Jahres ist nur noch die elektronische Krankenversichertenkarte (eGK) mit Bild gültig. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Kinder bis 15 Jahre und Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, etwa immobile pflegebedürftige Patienten. Wer die neue Versichertenkarte ab dem neuen Jahr nicht hat, muss damit rechnen, dass er seine rezeptpflichtigen Medikamente in der Apotheke selbst bezahlen muss. Darauf weist der Apothekerverband Rheinland-Pfalz hin.
Grund dafür ist, dass Ärzte bei der Vorlage der alten, abgelaufenen Karte Arzneimittel nur noch auf Privatrezept verschreiben dürfen. Der Patient muss das Arzneimittel dann bei der Einlösung des Rezepts bezahlen und sich das Geld im Anschluss von seiner Krankenkassen zurückerstatten lassen.
Deswegen rät Theo Hasse, Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz, dass sich Versicherte, die die neue Karte noch nicht haben, so schnell wie möglich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Umstellung nachholen sollten. „Nur so ist gewährleistet, dass gesetzlich Versicherte in gewohnter Weise versorgt werden können.“ Zwar bestehe die Möglichkeit der Rückerstattung, „doch dieser Weg ist umständlich und zeitraubend“.
Berlin - 16.12.2014, 11:00 Uhr