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Ausblick 2015
Becker: Kaum Besserung der wirtschaftlichen Lage
Was bringt das erst wenige Tage alte Jahr 2015 für die Apotheker? Für die erste AZ-Ausgabe 2015 hat die Redaktion Experten nach ihrer Einschätzung befragt – unter anderem den DAV-Vorsitzenden Fritz Becker. Für die meisten Apotheken rechnet er mit keiner Veränderung der wirtschaftlichen Lage.
Lesen Sie hier die in der AZ veröffentliche Prognose des DAV-Vorsitzenden:
„Die wirtschaftliche Situation der meisten Apotheken dürfte sich im Jahr 2015 kaum gegenüber dem Vorjahr verbessern. Selbst wenn der Umsatz leicht ansteigt und der Apothekenabschlag leicht sinkt, tragen erhöhte Sach- und Personalkosten dazu bei, dass sich das Betriebsergebnis kaum verändert. Man darf jedoch nicht verkennen, dass sich viele selbständige Apotheker nur unzureichend vom bundesweiten Durchschnitt repräsentiert fühlen. Die Unterschiede zwischen Großstadt und Dorf, Einzelapotheke und Filiale, Ärztehaus und Wohngebiet sind einfach zu groß, um den Durchschnitt zu treffen. Darauf müssen wir uns als DAV einstellen, wenn wir die wirtschaftlichen Interessen aller unserer Mitglieder gegenüber Politik und Krankenkassen vertreten.
Für viele Kolleginnen und Kollegen gehört die Planungssicherheit bei ordnungs- und gesundheitspolitischen Entscheidungen zu den wichtigsten Faktoren für ihre tägliche Arbeit. Mit der frühzeitigen Festschreibung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro für das Jahr 2015 ist der DAV diesem Auftrag nachgekommen, auch wenn man natürlich immer wieder über die Höhe des Abschlags diskutieren kann. Was das Ärgernis der zahlreichen Nullretaxationen betrifft, so handelt es sich im Gegensatz dazu um eine viel zu große Planungsunsicherheit für die Apotheken. Die Politik hat dieses Problem erkannt und auch schon Lösungsvorschläge gemacht, aber wir werden hart dafür kämpfen müssen, dass man dieses Problem tatsächlich im Alltag eindämmt.
Der DAV wird sich natürlich auch im neuen Jahr für eine angemessene Vergütung einsetzen, damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung gestärkt wird. Die Apotheker erwarten eine sachgerechte Berechnungsweise des Anpassungsbedarfs für den Festzuschlag. Dazu gehören die regelmäßige Überprüfung und die daraus resultierende Anpassung des Festhonorars von 8,35 Euro pro Packung. Dieser Festzuschlag sollte auch für alle Rezepturen gelten, denn auch sie begründen eine Beratungspflicht. Für die Dokumentation von Betäubungsmitteln muss die Gebühr deutlich angehoben werden, um zumindest eine teilweise Gegenfinanzierung der anfallenden Mehrkosten zu erreichen. Zur dauerhaften Finanzierung der zugesagten Notdienstpauschale von 120 Millionen Euro pro Jahr muss der Zuschlag von 16 auf 20 Cent pro Packung angehoben werden.“
Berlin - 05.01.2015, 11:30 Uhr