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Finanzminister jagen Steuerbetrüger
Unangemeldete Kassenprüfung in Apotheken geplant
Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen mit dem Kampf gegen Steuerbetrug mit elektronischen Kassensystemen Ernst machen. Künftig soll es zu diesem Zweck auch in Apotheken unangemeldete Prüfungen, eine sogenannte „Kassennachschau“, geben können. Außerdem sollen elektronische Kassen mit dem „Insika“-Verfahren gegen Manipulationen gesichert werden.
Auf der vergangenen Finanzministerkonferenz (FMK) am 4. Dezember haben die Kassenchefs der Länder mit dem Bundesfinanzministerium entsprechende Beschlüsse gefasst. Die bereits zur Jahresmitte 2014 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen erhielt den Auftrag, bis zum 25. Juni 2015 konkrete Gesetzgebungsschritte vorzulegen. Darin enthalten sein sollen gesetzliche Konkretisierungen zu den Aufzeichnungspflichten beim Einsatz von elektronischen Kassensystemen.
Buchführungsstandards durch Insika-Verfahren
Zweitens sollen neue Vorschriften und Standards zur ordnungsgemäßen Buchführung erlassen werden. Kernstück ist das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) entwickelte „Insika“-Verfahren. „Insika“ steht für „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“. Die Anwendung des Insika-Konzepts soll die lückenlose, revisionssichere Aufzeichnung von Einzelbuchungen bei Bargeschäften unter Nutzung einer elektronischen Registrierkasse (oder vergleichbarer Komponenten wie etwa Taxameter) sicherstellen.
„Bei Umsetzung des Konzepts wird Steuerbetrug verhindert. Das führt zur mehr Steuergerechtigkeit. Der Steuerpflichtige hat bei Anwendung des Systems den Vorteil, dass er nachweisen kann, dass alle Bareinnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen“, heißt es auf der Insika-Informationsseite. Die Mehrkosten seien sowohl bei der Nachrüstung bestehender Kassensysteme als auch bei neuen Systemen gering.
Die Entwicklung des „Insika“-Verfahrens durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt wurde vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Der Manipulationsschutz basiert auf einer digitalen Signatur, die von einer durch eine autorisierte zentrale Stelle ausgegebenen Chipkarte erzeugt wird. Damit geschützte Daten können nicht unerkannt verändert werden. Selbst bei einer Manipulation oder beim Verlust der Daten ist durch technische Vorkehrungen eine Abschätzung der Umsätze möglich.
Unangemeldete Kassennachschau
Als dritten Punkt beschlossen die Finanzminister Anfang Dezember die Einführung einer sogenannten „Kassennachschau“. Dies soll den Finanzämtern erlauben, ohne konkreten Anlass oder Verdacht Kassensysteme unangemeldet zu prüfen, die Daten auszulesen und Manipulationen aufzudecken. Wann die verschärften Regelungen für elektronische Kassensysteme in Kraft treten, ist noch nicht klar. Darüber wird die übernächste Finanzministerkonferenz Mitte 2015 beraten und gegebenenfalls beschließen.
Berlin - 13.01.2015, 12:11 Uhr