Aufsicht prüft

Boni für Kassen-Chefs unter Kontrolle

Berlin - 19.01.2015, 15:56 Uhr


Schluss mit übertriebenen Mega-Bonuszahlungen für Kassen-Vorstände: Das vorletzten Sommer in Kraft getretene 3. AMG-Änderungsgesetz stellte nicht nur klar, dass Rx-Boni generell verboten sind, sondern führte auch mehr Kontrolle über Bonuszahlungen unter anderem für GKV-Vorstandschefs ein. Mit § 35a Abs. 6a SGB IV kam die Vorlagepflicht und der Zustimmungsvorbehalt durch die Aufsichtsbehörden. In einem Arbeitspapier haben diese nun ihre gemeinsamen Maßstäbe für eine angemessen Ausgestaltung von Vorstandsdienstverträgen zusammengetragen, um die Genehmigungspraxis zu vereinheitlichen und transparent zu machen.

Darin erklären die Aufsichtsbehörden im Abschnitt „Prämien“: Variable Zahlungen seien grundsätzlich zulässig – jedenfalls soweit sie dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich bei Krankenkassen, Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Medizinischen Diensten um Körperschaften oder daraus gebildete Institutionen des öffentlichen Rechts handle. Soweit die Institutionen nicht einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt seien, sei dieser Aspekt entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem müssten die Prämien in die höchstzulässige Gesamtvergütung einbezogen werden.

Als weiteres Kriterium für die Zulässigkeit von Boni ist laut dem Arbeitspapier, dass die Prämienzahlung transparent ist: Sie muss sowohl für den über sie entscheidenden Verwaltungsrat bzw. die jeweilige Vertreterversammlung als auch für die Aufsichtsbehörde nachvollziehbar sein. „Voraussetzung für die Zahlung einer Prämie ist also, dass ihr sachgerechte und messbare, das heißt objektivierbare Zielvereinbarungen zu Grunde liegen und der Grad der Erreichung auch nachgewiesen ist. Es muss sich um Ziele handeln, die vom Vorstand/Geschäftsführer beeinflusst werden können und auch beeinflusst worden sind.“

Bisher hatten sich viele Vorstände zwar an die Vorgaben des Bundesversicherungsamts (BVA) für die Gehaltshöhe gehalten, berichtet heute die „Bild“-Zeitung – die Boni ließen sie sich aber zusätzlich zahlen. Bei einigen Krankenkassen hätten sich die Boni zu einem zweiten Einkommen für die Chefs entwickelt. So zahlte die Energie BKK dem Bericht zufolge im Jahr 2013 eine Prämie in Höhe von 74.200 Euro an ihren Vorstand – zusätzlich zum Gehalt von 125.575 Euro. Üppige Boni habe es auch bei Arzt- sowie Zahnärztefunktionären gegeben. Beispielsweise habe die KV Baden-Württemberg ihren beiden Chefs 2013 Gehälter von 180.000 Euro und zusätzlich 78.800 Euro Prämie gezahlt.


Juliane Ziegler