OTC-Abführmittel

Dulcolax ab Februar auch als Großpackung erstattungsfähig

Berlin - 26.01.2015, 13:45 Uhr


Ab 1. Februar sind Dulcolax® Dragées bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen zur Behandlung einer begleitenden Verstopfung auch in der 100er-Packung voll verordnungs- und erstattungsfähig. Welche konkreten Ausnahmen dies sind, findet sich in der OTC-Übersicht (Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA).

Nach der OTC-Übersicht sind nicht verschreibungspflichtige Abführmittel nur dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn sie zur Behandlung von Erkrankungen eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase stehen.

Dulcolax®-Hersteller Boehringer-Ingelheim verweist darauf, dass es zur langfristigen Therapie von Verstopfung bislang nur möglich war, eine 40er Packung zwei Mal zu verschreiben. Da Zuzahlungen nicht pro Rezept, sondern pro aufgeführtem Artikel geleistet werden, mussten Patienten bisher zehn Euro zuzahlen. Mit der Erstattungsfähigkeit der größeren Packung spare sich der Patient eine Zuzahlung von fünf Euro. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass eine Verordnung für die 100er Packung auf dem roten Rezept erfolgt ist.

Die Erstattungsfähigkeit ist in der Lauer-Taxe vermerkt – sie gilt für die 100er, 40er und 20er Packungsgröße.


DAZ.online


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