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Datensammlung in der PKV
Regierung sieht keinen Handlungsbedarf
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Versicherte sich der besonderen Bedeutung ihrer Daten zum persönlichen Lebenswandel und ihrem Gesundheitsverhalten bewusst sind und daher sorgsam und zurückhaltend mit der Weitergabe entsprechender Informationen umgehen. Wie die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion erklärt, verstärke sie mit der „Digitalen Agenda“ ihre Bemühungen, Schutz und Vertrauen herzustellen. Daneben liege es im Eigeninteresse der Versicherten, sorgfältig mit sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen sowie Vor- und Nachteile der Bereitschaft zur Datenoffenlegung sorgfältig und bewusst abzuwägen.
Die Anfrage bezieht sich auf Datensammlungen in der Privaten Krankenversicherung (PKV). So habe die Versicherungsgruppe Generali angekündigt, schreibt die Linke, dass Kunden, die selbst Gesundheitsdaten über sich sammeln und an die Versicherung weiterreichen, einen Bonus erhalten sollen. Mit den Daten könnten Rückschlüsse über den Gesundheitszustand der Versicherten gezogen werden, etwa hinsichtlich der Blutzuckerwerte, der Medikamenteneinnahme, dem Zyklus, aber auch sportlichen Aktivitäten, Essgewohnheiten oder Schlafphasen. Andere Versicherungen planten ähnliche Angebote.
Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in einem solchen Fall die Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten sind. Die kontinuierliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören, sei nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig (§ 3 Abs. 9 BDSG). Versicherungen, die derartige Tarife anböten, müssten sorgfältig und verantwortlich mit den Informationen umgehen. Zudem müssten sie Maßnahmen treffen, um zu vermeiden, dass derlei Daten über das Versicherungsunternehmen hinaus verbreitet werden.
Bislang keine Entsolidarisierung in der PKV
Die Gefahr einer „Individualisierung des Gesundheitsrisikos“ und damit einer von der Linksfraktion befürchteten Entsolidarisierung in der PKV – Rückerstattungen, Boni oder Geschenke für nachgewiesen gesunde Versicherte und höhere Beiträge für die Übrigen – sieht die Regierung derzeit nach eigenen Angaben nicht. Allerdings will sie die Entwicklung sorgfältig beobachten. Auch gesetzliche Krankenkassen böten im Zusammenhang mit der Gewährung von Bonusleistungen für die Versicherten bereits Fitness-Apps für Smartphones an, schreibt die Regierung weiter. Diese Angebote würden derzeit vom Bundesversicherungsamt aufsichtsrechtlich geprüft.
Berlin - 03.02.2015, 17:29 Uhr