Neuer Korruptions-Straftatbestand

Gesetzentwurf zu unklar – Zusammenarbeit gefährdet

Berlin - 05.02.2015, 17:14 Uhr


Gestern wurde der Gesetzentwurf des Bundesjustizministers an Verbände und Länder zur Stellungnahme verschickt. Erste Reaktionen sind eindeutig: Es muss dringend nachgebessert werden. Die Formulierungen im Gesetzentwurf sind zu ungenau. Gewollte und sinnvolle Kooperationsformen drohten kriminalisiert zu werden, so die Befürchtung. Es müssten klarere, eindeutige Regeln her, um für die notwendige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit zu sorgen.

„Die reichlich unspezifischen Formulierungen im Gesetzentwurf öffnen Tür und Tor für Denunziation und ambitionierte, aber uninformierte Staatsanwaltschaften mit Profilierungsbedürfnissen“, befürchtet Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands der Fachärzte Deutschlands. Das Gesundheitswesen werde nicht durch die klassischen Faktoren von Angebot und Nachfrage und ein freies Spiel der Akteure bestimmt, sondern sei ein hochspezialisiertes und immer stärker kooperativ angelegtes System, das mehr statt weniger Freiheiten brauche.

Er befürchtet daher, dass das Gesetz direkt in eine „Schockstarre“ in der Zusammenarbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen führen und Kooperationen behindern wird. In jeder bestehenden Kooperationsform „wird künftig ein ehrgeiziger Staatsanwalt vermeintlich korrumpierbare Elemente finden“, prophezeit Lindemann. Zudem führen die Gesetzespläne seiner Meinung nach alle anderen kooperationsfördernden Gesetzesinitiativen ad absurdum. Er fordert daher einen exakt formulierten Katalog, was konkret korruptes Verhalten ist.

Beispiel Entlassmanagement

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht ebenfalls die Gefahr, dass bestehende – politisch gewollte und sinnvolle – Versorgungsformen künftig unterbleiben, sollte am Entwurf nicht nachgebessert werden. Beim Entlassmanagement etwa gehe es um die nahtlose Versorgung der Patienten. „Zur Erreichung des Versorgungszieles ist die Kooperation von Leistungserbringern und Krankenhäusern unabdingbar“, betont der Verband. „Diese sinnvollen Kooperationen dürfen nicht unter Korruptionsverdacht geraten.“

Klare Regeln gefordert

Beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller hält man die Initiative der Bundesregierung, die Korruption im Gesundheitswesen zu bekämpfen, zwar grundsätzlich für konsequent. Doch auch hier befürchtet man, dass gewollte Kooperationen in Verdacht geraten, strafbar zu sein. „Wichtig sind daher für alle Beteiligten klare, eindeutige und konkrete Regeln“, fordert der Verband. Nur so könne künftig für die notwendige Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit, einem gemeinsamen Austausch oder bei Kooperationen im Gesundheitswesen gesorgt werden.


Juliane Ziegler


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