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Korruption im Gesundheitswesen
Bund und Länder wollen Antikorruptionsgesetz
Der Verabschiedung eines Antikorruptionsgesetzes für das Gesundheitswesen steht offenbar nichts im Wege. Bei der Beratung des bayerischen Entwurfs im Bundesrat zeigten Länder und Bundesregierung in weiten Teilen große Übereinstimmung. Einziger Dissens: Die Abgrenzung der unter den neuen Korruptionsparagraf fallenden Heilberufe.
Nicht nur der Bundesregierung ist die im bayerischen Entwurf vorgesehene Beschränkung auf die verkammerten Heilberufe wie Apotheker, Ärzte und Psychotherapeuten zu eng gezogen. Für NRW schloss sich dessen Justizminister Thomas Kutschaty der Auffassung der Bundesregierung an, alle Heilberufe einzubeziehen. Die Verkammerung sei „keine geeignete Trennlinie“, sagte auch der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback rechtfertigte hingegen die Beschränkung mit der „erheblichen wirtschaftlichen Machtstellung“ der akademischen Heilberufe. Die Statistiken belegten, dass die meisten Korruptionsfälle von diesen Heilberufen ausgingen. Bayern plädierte zudem dafür, Korruption im Gesundheitswesen nicht als Antrags-, sondern als Offizialdelikt einzustufen. Alle Verdachtsfälle müssten auf den Tischen von Staatsanwälten landen, so Bausback.
Berlin - 06.02.2015, 13:55 Uhr