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BVDAK zum Antikorruptionsgesetz
Hartmann: Skonti dürfen nicht strafbar sein
Der Vorsitzende des Verbandes der Kooperationsapotheken (BVDAK), Dr. Stefan Hartmann, hat an die Bundesregierung appelliert, beim geplanten Antikorruptionsgesetz „Augenmaß“ zu wahren. Das Grundrecht von wirtschaftlich handelnden Apothekenkooperationen dürfe nicht eingeschränkt werden. „Wie überall im Wirtschaftsleben gehört dazu natürlich auch die Aushandlung von Rabatten von Zulieferern“, so Hartmann.
Einig sei er sich mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in der Auffassung, man solle bei der Strafgesetzgebung nicht das Augenmaß verlieren. Klar ist für Hartmann schon jetzt, dass eine bloße Verhandlung des Apothekers als eingetragener Kaufmann über wirtschaftliche Vorteile (wie z.B. Rabatte oder Skonti) etwa beim Warenbezug nicht strafbar sein dürfe. Dies auf eine Stufe mit einer persönlichen finanziellen Vorteilsnahme von Amtsträgern zu stellen, hieße nicht nur einen ganzen Berufsstand zu diffamieren, sondern ihm auch seine wirtschaftliche Basis zu entziehen – und damit den staatlichen Versorgungsauftrag, den die Apotheken erfüllen sollen, zu gefährden.
Auf Kritik stoßen auch beim BVDAK die „reichlich unspezifischen Formulierungen“ im Gesetzentwurf. „Denunziationen und Kontrollen durch Berufsverbände könnte Tür und Tor geöffnet werden“, befürchtet Hartmann. Dies müsse in jedem Fall unterbunden werden. Grundsätzlich begrüßenswert sei es, wenn gegen unlauter agierende Marktteilnehmer, die den Wettbewerb verzerren würden, nun strafrechtlich vorgegangen werde. Das betreffe nicht nur Zuweisungen von Patienten etwa an bestimmte Sanitätshäuser, sondern beispielsweise auch die Grauzonen bei der Vergabe von Aufträgen in der Heimversorgung mit Kickbackvergütungen.
Berlin - 12.02.2015, 13:22 Uhr