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Arzneimittel am Steuer
Aufgepasst, sonst wird's unangenehm
In England und Wales tritt am 2. März eine neue Gesetzgebung zu illegalen Drogen und Medikamenten am Steuer in Kraft, die der Polizei die Verfolgung entsprechender Vergehen erleichtern soll. Begleitend läuft eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne, bei der die Apotheken eine wichtige Rolle spielen.
Nach der neuen Regelung verstößt ein Autofahrer gegen das Gesetz, wenn er wegen der Einnahme legaler Arzneimittel oder illegaler Mittel nicht mehr Auto fahren kann oder wenn bestimmte Blutspiegel solcher Mittel festgestellt werden, auch wenn die Fähigkeit zum Autofahren dadurch nicht beeinträchtigt ist. Die Grenzwerte für illegale Drogen wie Cannabis oder Cocain sind sehr niedrig angesetzt, so dass schon sehr niedrige Mengen einen positiven Test auslösen. Unter legalen Mitteln sind prinzipiell rezeptpflichtige oder OTC-Arzneimittel zu verstehen.
Wesentliche Beispiele mit festgelegten Grenzwerten für Blutspiegel sind die Benzodiazepine Clonazepam, Diazepam, Flunitrazepam, Lorazepam, Oxazepam und Temazepam sowie Methadon, Morphin und Opioid-Arzneimittel. Wer entsprechende Präparate verschrieben bekommen hat, sie nach Anweisung einnimmt und dadurch nicht in seiner Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, macht sich nicht strafbar und braucht nichts zu befürchten. Wer allerdings solche Mittel im Blut hat, ohne sie verschrieben bekommen zu haben, muss mit einer Strafverfolgung rechnen.
Polizeikontrolle und drastische Strafen
Wird jemand von der Polizei angehalten, und es besteht der Verdacht, dass entsprechende Mittel genommen wurden, so kann zunächst ein „Feld-Beeinträchtigungstest“ durchgeführt werden. Hierfür muss zum Beispiel gezeigt werden, ob man in der Lage ist, auf einer Linie geradeaus zu gehen. Wer danach vermutlich nicht ordentlich fahren kann, wird festgenommen und muss sich auf der Polizeiwache einem Bluttest unterziehen. Ist der Test positiv, so kann der Betroffene dafür belangt werden.
Überführte müssen mit drastischen Strafen rechnen: mindestens ein Jahr Führerscheinentzug, eine Strafzahlung von bis zu 5000 Britischen Pfund, bis zu ein Jahr Gefängnis und ein Eintrag ins Strafregister. Außerdem gibt es einen Vermerk im Führerschein, der erst nach elf Jahren wieder gelöscht wird. Baut jemand unter illegalen Mitteln oder Beeinträchtigung durch Arzneimittel einen Unfall mit tödlichem Ausgang, so werden bis zu 14 Jahre Gefängnis fällig.
Apotheken als Kampagnenpartner
Um die Öffentlichkeit entsprechend auf die neuen Regeln vorzubereiten, hat das britische Transport-Ministerium eine umfangreiche Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne gestartet. Hier sind die Apotheken eine zentrale Schaltstelle. Sie können sich als Partner der Kampagne registrieren lassen und bekommen dann Materialien wie Poster, Sticker, Aufsteller und ein Informationsblatt kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Remagen - 19.02.2015, 08:38 Uhr