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Streit um Arzneimittelliefervertrag
Westfalen-Lippe stellt BIG Ultimatum
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat der BIG direkt gesund ein Ultimatum gestellt, die Gültigkeit des Arzneilieferungsvertrages Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang anzuerkennen. Andernfalls stelle die Kasse die Versorgung ihrer Versicherten nach dem Sachleistungsprinzip infrage. Sollte die Kasse der Aufforderung nicht nachkommen, droht der AVWL gerichtliche Schritte an.
Man sehe das vertragspartnerschaftliche Verhältnis mit der BIG in Dortmund durch deren Weigerung gestört, heißt es in einer Erklärung des AVWL. Viele der rund 2.000 Apothekeninhaber in Westfalen-Lippe hätten sich beim Apothekerverband gemeldet mit dem Hinweis, dass die Kasse die Genehmigung der Versorgung ihrer Versicherten mit Sonden- und Trinknahrung durch Apotheken in Westfalen-Lippe ablehne und vom Beitritt zu einem gesonderten Vertrag abhängig mache. Ebenso werde entgegen der bisherigen Praxis die Möglichkeit einer Versorgung mit Blutzuckerteststreifen auf der bestehenden vertraglichen Grundlage plötzlich abgelehnt. In der Vergangenheit habe die Kasse den Arzneilieferungsvertrag Abrechnung anstandslos akzeptiert.
Hintergrund ist laut AVWL die Fehlinformation der Kasse, die in einer Liste über die „Direktabrechnung von Hilfsmitteln für Apotheken für Versicherte der BIG direkt gesund“ vom 5. Januar sowohl die Blutzuckerteststreifen als auch die Sonden- und Trinknahrung als nicht direkt abrechnungsfähig darstellt und auf das Erfordernis eines gesonderten Vertrages verweist. „Das ist grob falsch und irreführend: Diese Produkte sind sämtlich im Arzneilieferungsvertrag NRW geregelt, der ohne Weiteres auch Wirkung zwischen den Apotheken in Westfalen-Lippe und der BIG direkt gesund entfaltet und genau deshalb bislang auch stets durch Ihr Haus den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen entsprechend bedient und anerkannt wurde“, heißt es im Schreiben des AVWL-Vorsitzenden Dr. Klaus Michels und des Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek an die Krankenkasse.
Kasse kündigt Reaktion an
Diese Selbstverständlichkeit werde nun anscheinend aufgrund einer Richtungsentscheidung der Kasse bestritten. Auf Nachfrage hätten Mitarbeiter AVWL-Mitgliedern und deren Patienten, also den BIG-Versicherten, erklärt, die Abgabe der genannten Produkte durch die Apotheken sei nur möglich, wenn diese den gesonderten Verträgen betreffend die Versorgung mit Blutzuckerteststreifen bzw. Sonden- und Trinknahrung beitreten. „Diese Informationen widersprechen klar der objektiven Rechtslage“, so Michels und Schwintek. Auf DAZ.online-Anfrage kündigte die BIG direkt gesund für morgen eine Antwort auf das AVWL-Schreiben an.
Berlin - 23.02.2015, 12:39 Uhr