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Streit um Arzneimittelliefervertrag beigelegt
AVWL-Ultimatum erfolgreich: BIG direkt lenkt ein
Die „BIG direkt gesund“-Krankenkasse wird den Apothekern in Westfalen-Lippe ab sofort wieder die an ihre Versicherten abgegebenen Blutzuckerteststreifen sowie Sonden- und Trinknahrung erstatten. In einem Schreiben an den Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) kündigte die Kasse an, trotz fortbestehender unterschiedlicher Rechtsauffassung den Arzneilieferungsvertrag Nordrhein-Westfalen „bis zur endgültigen Klärung“ zu akzeptieren.
Gestern hatte der AVWL der BIG direkt gesund ein Ultimatum bis heute 15 Uhr zur Anerkennung des Arzneilieferungsvertrages gestellt und mit der Einleitung gerichtlicher Schritte gedroht. Er hielt der Kasse vor, die Versorgung ihrer Versicherten nach dem Sachleistungsprinzip infrage zu stellen. Jetzt sucht die BIG direkt ein klärendes Gespräch mit dem Apothekerverband.
BIG: Vertrag passt nicht für Hilfsmittel
Die BIG direkt wolle „weiterhin unsere gute partnerschaftliche Zusammenarbeit aufrechterhalten“, heißt es im BIG-Schreiben. Man bestreite keineswegs die Gültigkeit des Arzneimittelliefervertrags in Bezug auf Arzneimittel. Für Hilfsmittel kämen allerdings nach BIG-Auffassung andere Vertragstypen zur Anwendung. Trotzdem werde man die Position des AVWL bis zur endgültigen rechtlichen Klärung in Bezug auf die Versorgung mit Blutzuckerstreifen, Sonden- und Trinknahrung akzeptieren.
Die Kasse will daher „bis zur endgültigen Klärung“ schriftliche oder mündliche Auskünfte und Informationen unterlassen, die eine Lieferberechtigung für Blutzuckerstreifen und Sonden- sowie Trinknahrung von Apotheken des AVWL bestreiten, in Zweifel ziehen oder von anderen vertraglichen Voraussetzungen abhängig machen. Die BIG direkt werde ihre Versicherten „auf Nachfrage entsprechend informieren“, heißt es in der vom AVWL ultimativ angeforderten BIG-Erklärung.
Im Zweifel rechtliche Klärung nötig
Falls keine einvernehmliche Regelung über die unterschiedliche Rechtsauffassung mit dem AVWL möglich sei, behalte sich die Kasse eine gerichtliche Klärung allerdings vor. Um künftige Störungen zu vermeiden, „streben wir an, kurzfristig mit Ihnen in die Diskussion einzusteigen“, bittet die BIG direkt um Terminvorschläge.
Anfang Januar hatte die Krankenkasse vielen Apotheken in Westfalen-Lippe mitgeteilt, dass nur noch exklusive Vertragspartner Blutzuckerteststreifen sowie Sonden- und Trinknahrung erstattet bekämen. Die Apotheken sollten dem gesonderten Vertrag der BIG direkt beitreten. Darin sah der AVWL das vertragspartnerschaftliche Verhältnis mit der BIG in Dortmund gestört und pochte auf Anerkennung des Arzneilieferungsvertrages. Wie viele Apotheken dem gesonderten Vertrag der BIG direkt inzwischen beigetreten sind, ist nicht bekannt.
Berlin - 24.02.2015, 15:57 Uhr