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Berlin - Er ist in aller Munde: Viele Medien beschäftigen sich seit gestern mit dem Medikamenten-Beipackzettel. Anstoß gab vermutlich eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa. Worauf beim Lesen besonders geachtet werden sollte, wann besser der Arzt oder Apotheker befragt werden sollte und viele weitere Tipps geben unter anderem die Onlineausgaben der Axel Springer-Medien „Bild“ und „Die Welt“.
Am besten wäre es natürlich, heißt es auf „bild.de“ gleich zu Beginn, man würde alles lesen. „Aber wer macht das schon.“ Deshalb solle bei Unsicherheit „tatsächlich“ der Arzt oder Apotheker gefragt werden, „der spricht jedenfalls eine klarere Sprache als Juristen und Pharmakologen, die diese Packungsbeilagen formulieren“. Bei den aufgelisteten „besonders wichtigen Abschnitten“ eines Beipackzettels wird unter anderem darauf hingewiesen, dass Medikamente mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum nicht weggeworfen, sondern in der Apotheke abgegeben werden sollten – dass einige Apotheken dies freiwillig tun, weil es keine Pflicht zur Rücknahme gibt, wird nicht erklärt.
Von den in einem Beipackzettel aufgeführten, teilweise zahlreichen Nebenwirkungen „kann einem angst und bange werden“, konstatiert „welt.de“. Doch die stellvertretende Pressesprecherin der ABDA, Ursula Sellerberg, beruhigt: Davon sollten sich Patienten nicht abschrecken lassen. Die Aufzählungen seien so lang, weil die Hersteller verpflichtet seien, jede bekannte Nebenwirkung aufzuführen. Der Vorsitzende des Hausärzteverbands Bremen ergänzt, dass der Beipackzettel in erster Linie zur juristischen Absicherung diene. Zudem wird erklärt, wie die Hinweise zu Nebenwirkungen zu verstehen sind.
„Bild“ gibt weiterhin Informationen dazu, was passieren kann, wenn die Hinweise zu Nebenwirkungen nicht beachtet werden (im Straßenverkehr etwa oder bei der Arbeit), und welche Möglichkeiten es gibt, den Beipackzettel wieder sauber gefaltet in die Packung zu bekommen. „Die Welt“ führt hingegen aus, was getan werden kann, wenn der Beipackzettel versehentlich weggeworfen wurde (Informationen finden sich auf patienteninfo-service.de, den Internetseiten der Hersteller oder speziellen Portalen), was es mit dem „schwarzen Dreieck“ auf sich hat und gibt Hinweise dazu, wann und wie der Verdacht einer Nebenwirkung gemeldet werden kann (beim Arzt oder auf http://verbraucher-uaw.pei.de).
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