Anhörung im Gesundheitsausschuss

Präventionsgesetz: Kein Platz für Apotheker

20.04.2015, 12:25 Uhr

Die ABDA fehlt bei der Anhörung zum Präventionsgesetz. (Foto: Sket)

Die ABDA fehlt bei der Anhörung zum Präventionsgesetz. (Foto: Sket)


Berlin - Am kommenden Mittwoch hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu einer Anhörung von Experten und Verbänden zum geplanten Präventionsgesetz geladen. Das ist eine wichtige Station auf der parlamentarischen Reise des Gesetzes. Nicht dabei sind die Apotheker: Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wurde nicht eingeladen. Dabei hatte die ABDA Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe (CDU) nach Bekanntwerden des Gesetzes noch angeboten, die Überprüfung des Impfstatus der Bevölkerung zu übernehmen. Daraus wird nun wohl nichts.

Krankenkassen, Ärzteorganisationen, die Rentenversicherung, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Städte und Gemeinden und sogar der Olympische Sportbund sind geladen – nur die Apotheker nicht. Abgestimmt wird die Liste der zur Anhörung eingeladenen Verbände und Experten zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die sahen offenbar keinen Anlass, die ABDA mit an den Tisch zu bitten. Aus „Kapazitätsgründen“ habe die Zahl der Teilnehmer beschränkt werden müssen, hieß es aus Fraktionskreisen.

In einer ersten Reaktion hatte die ADBA den Gesetzentwurf begrüßt und die Übernahme der Überprüfung des Impfstatus der Bevölkerung als honorierte Leistung beansprucht. Im Rahmen der Diabetes-Prävention wollte die ABDA, dass in Apotheken Risiko- und Bluttests durchgeführt werden. „Wir begrüßen das Ziel des Gesetzgebers, unter Einbeziehung aller Sozialversicherungsträger sowie der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung die Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere in den Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterzuentwickeln“, so die ABDA. Zur Verwirklichung dieses Ziels sei aber auch die „Einbindung geeigneter Leistungsanbieter erforderlich, insbesondere auch der Apothekerinnen und Apotheker, für die wir nachfolgend Änderungen und Ergänzungen des Gesetzentwurfs vorschlagen.“

Apothekerinnen und Apotheker hätten bei der Gesundheitsförderung und Prävention eine wichtige Rolle: Sie seien „zeit- und wohnortnah erreichbar und ansprechbar“ und hätten eine „flächendeckend hohe Präsenz.“ Apotheker genössen einen hohen Grad an Vertrauen und Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung. Dadurch hätten sie die Möglichkeit, Wissen, Einstellungen und Verhalten der Menschen positiv zu beeinflussen. Dies erfordere, auch apothekerlichen Sachverstand bei der Festlegung einheitlicher Handlungsfelder und Kriterien für die Stärkung der Prävention zu berücksichtigen. Das hat die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition aber offenbar nicht beeindruckt.

Laut Entwurf des Präventionsgesetzes wird die ABDA bei der Erstellung der nationalen Präventionsstrategie nur beratend hinzugezogen.


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