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Berlin – Die Koalitionsfraktion von Union und SPD haben heute damit begonnen, die Forderung der Apothekerschaft nach einer regelmäßigen Überprüfung des Apothekenhonorars gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen. Die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition haben das Änderungspaket mit den Anträgen zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beraten. Mit dabei: Die Änderung von § 78 Arzneimittelgesetz.
Danach soll dort eine regelmäßige Überprüfung des Apothekenhonorars verankert werden. Die exakten Formulierungen des Änderungsantrages stehen noch nicht fest. Im Gespräch ist eine jährliche Pflicht zur Überprüfung. Offen ist noch, ob und wie genau die Kriterien der Überprüfung formuliert werden. Im AZ-Interview hatte sich DAV-Chef Fritz Becker kürzlich zuversichtlich gezeigt, dass diese ABDA-Forderung im GKV-VSG umgesetzt wird.
Damit ist allerdings noch keine automatische Honoraraufstockung verbunden. Erst wenn die Überprüfung steigende Kosten der Apotheken für die Arzneimittelversorgung belegt, kann daraus eine Erhöhung des Apothekenhonorars in der Arzneimittelpreisverordnung erfolgen. Diese Erhöhung wiederum wäre dann zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.
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