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Berlin – Die Hoffnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sind geplatzt, dass die Große Koalition im Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eine regelmäßige Überprüfung des Apothekenhonorars verankert. Jetzt soll möglichweise im nächsten Arzneimittelgesetz, dass zum Jahresende erwartet wird, die Honorarfrage erneut behandelt werden. Dann könnten auch die BtM- und/oder Rezeptur-Gebühren auf die Tagesordnung kommen. Aber sicher ist dies keineswegs.
Zuvor hatte sich DAV-Chef Fritz Becker unter anderem in AZ-Interview zuversichtlich über die Chancen geäußert. Mit seiner Aussage „Es gibt ganz realistische Chancen“, hatte er Erwartungen geweckt. Außerdem hatte die ABDA aufgrund von Signalen aus dem Bundesgesundheitsministerium in ihrer Stellungnahme zum GKV-VSG ihr Forderungspaket bereits abgespeckt, um das Gesetz zustimmungsfrei durch den Bundesrat zu bekommen. Auch dies war als positives Signal aufgefasst worden.
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