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Berlin – Die Absage der Großen Koalition, eine regelmäßige Überprüfung des Apothekenhonorars in das Versorgungsstärkungsgesetz aufzunehmen, haben ABDA und DAV offenbar überrascht. Jetzt hofft DAV-Chef Fritz Becker auf die nächste Chance: „Wir werden definitiv nicht von unserer Forderung abrücken und an der Sache dranbleiben“, sagte Becker gegenüber DAZ.online. Im nächsten Arzneimittelgesetz, dass die Bundesregierung im Herbst auf den Weg bringen will, werde man die Honorarforderung erneut stellen.
„Wir müssen nach den letzten Gesprächen im Moment leider davon ausgehen, dass die Regierungskoalition die überfällige Einführung eines Mechanismus zur verbindlichen regelmäßigen Überprüfung der Vergütung für Apotheken nicht in das GKV-VSG aufnehmen, sondern auf einen späteren Zeitpunkt verschieben will“, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Wie der DAV im Detail mit dieser Situation umgehe, werde man zeitnah in den nächsten Gremiensitzungen besprechen.
„Eines ist aber jetzt schon klar: Wir werden definitiv nicht von unserer Forderung abrücken und an der Sache dranbleiben. Wir sehen die Politik da in der Pflicht. Das nächste Fenster der Gelegenheit für eine Umsetzung tut sich spätestens mit dem für Herbst dieses Jahres anvisierten Gesetzgebungsverfahren nach dem Ende des Pharma-Dialogs auf“, so Becker.
Vor kurzem noch hatte sich DAV-Chef Fritz Becker unter anderem in AZ-Interview zuversichtlich über die Chancen geäußert, eine regelmäßige Honorarprüfung im Arzneimittelgesetz verankern zu können. „Es gibt ganz realistische Chancen“, hatte er Erwartungen geweckt. Außerdem hatte die ABDA aufgrund von Signalen aus dem Bundesgesundheitsministerium in ihrer Stellungnahme zum GKV-VSG ihr Forderungspaket bereits abgespeckt, um das Gesetz zustimmungsfrei durch den Bundesrat zu bekommen. Auch dies war als positives Signal aufgefasst worden.
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