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Kommentar zum Rückruf von Importarzneimitteln
Von nicht autorisierten Händlern…
Stuttgart – Und wieder müssen Chargen importierter Arzneimittel zurückgerufen werden. Diesmal handelt es sich um Spiriva-Respimat- und Clexane-Importe von EurimPharm. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Packungen der betroffenen Chargen nicht verkehrsfähig sind, so die offizielle Begründung. Eine schwammige und gleichzeitig beunruhigende Formulierung. Denn was heißt das? Was sind nicht verkehrsfähige Packungen? Ein Kommentar von Doris Uhl.
Hinter der schlichten Umschreibung „nicht verkehrsfähige Packungen“ kann sich vieles verbergen: Ein falscher Packungsaufdruck, eine falsche Packungsbeilage, Arzneimittel, die falsch gelagert wurden, Arzneimittel, die nicht der Spezifikation entsprechen, Arzneimittel, die gestohlen wurden, Arzneimittel, die gefälscht wurden.
Die für die Firma EurimPharm zuständige Aufsichtsbehörde, die Regierung Oberbayern, teilte auf Anfrage mit, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Packungen von nicht autorisierten Großhändlern in den Handel gelangt sind. Im Klartext heißt das: Die Sicherheit des Vertriebsweges kann nicht garantiert werden.
Doch auch diese Auskunft ist unbefriedigend, denn sie beantwortet nicht die wirklich drängenden Fragen: Handelt es sich um Ware aus Diebstählen? Handelt es sich um Fälschungen? Entsprechen die von den nicht autorisierten Großhändlern in den Handel gebrachten Arzneimittel der Spezifikation? Geht von ihnen möglicherweise sogar eine Gesundheitsgefährdung aus?
Wir haben also auch noch einmal bei EurimPharm nachgefragt und hier dann die Versicherung erhalten, dass es sich in jedem Fall um unveränderte Originalware handeln soll. Aber auch diese Antwort lässt viele Fragen offen und kann uns weder als Apotheker noch als Verbraucher zufrieden stellen.
Sicher stehen Importeure in Sachen Einschleusen von Arzneimittelfälschungen und Hehlerware am Pranger und kämpfen um ihren Ruf und ihre Berechtigung. Vor kurzem haben sie noch gejubelt, weil der Bundesrat die Forderungen seines Wirtschafts- und Finanzausschusses nach Abschaffung der Importquote im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes abgelehnt hat.
Doch sie stehen mit dem Rücken zur Wand, da helfen auch euphemistische Erklärungen nicht weiter. Jede weitere über Importkanäle in den deutschen Markt eingeschleuste Arzneimittelfälschung, jedes weitere importierte Arzneimittel unbekannter Herkunft erhöht den Druck auf die Politik, zu handeln. Und zwar aus vorbeugendem Verbraucherschutz. Bürokratieentlastung hin oder her.
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