Arzneimittel vom Arzt oder Apotheker

Abgabeweg für Gesamtausgaben einerlei

22.05.2015, 09:45 Uhr

Für die Gesamtausgaben ist unerheblich, ob Arzneimittel in Apotheken oder vom Arzt abgegeben werden. (Foto: Schlierner/Fotolia)

Für die Gesamtausgaben ist unerheblich, ob Arzneimittel in Apotheken oder vom Arzt abgegeben werden. (Foto: Schlierner/Fotolia)


Berlin – In der Schweiz sollen mehr preisgünstige Medikamente abgegeben und so die Gesundheitskosten insgesamt gesenkt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) prüft derzeit nach eigenen Angaben, wie „unerwünschte Anreize“ bei der Abgabe und beim Verkauf von Arzneimitteln verringert werden können. Grund ist eine Studie, derzufolge es auf die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Einfluss hat, ob Arzneimittel vom Arzt direkt abgegeben oder über eine Apotheke bezogen werden. In 14 Schweizer Kantonen dürfen Ärzte selbstdispensieren, in allen Westschweizer Kantonen und im Tessin nicht.

Ob Patienten Rx-Arzneimittel direkt in der Arztpraxis erhalten oder sie in der Apotheke beziehen, macht laut der Studie für die Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keinen Unterschied. Patienten erhalten danach beim Arzt mehr verschiedene Medikamente und häufiger preiswerte Generika, wodurch sie geringere Arzneimittelkosten verursachen. Dafür verursachen sie höhere Ausgaben bei anderen Leistungen – insbesondere nehmen sie mehr ärztliche Sprechstunden in Anspruch. Bezüglich der Gesamtausgaben „konnten wir keine statistisch signifikanten Unterschiede […] feststellen“, so das Fazit der Studienautoren.

„Da Anreize zur Abgabe von teureren Medikamenten in allen Vertriebskanälen vorhanden sind, wird das EDI prüfen, wie diese unerwünschten Anreize verringert werden können“, kündigt die Schweizer Regierung an. Sie will dafür sorgen, dass mehr preisgünstige Medikamente, insbesondere Generika, abgegeben werden und zudem gewisse Parameter aktualisieren, die bei der Berechnung des Vertriebsanteils berücksichtigt werden. Davon erhofft sie sich Einsparungen von mehreren Millionen Franken. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung soll auf Anfang 2017 angepasst werden.

Der Anreiz, ein teureres Medikament abzugeben, auch wenn es eine preiswertere Alternative gibt, entstehe durch die Ausgestaltung des Vertriebsanteils, erklärt der Schweizer Bundesrat: In der Schweiz ist der sogenannte Vertriebsanteil, der die logistischen Kosten der Arzneimittelabgabe abgilt, für Apotheker, Krankenhäuser und Ärzte gleich hoch: Er besteht aus zwei Zuschlägen – einem prozentualen in Höhe von zwölf Prozent des Herstellerabgabepreises (bei Medikamenten bis 880 Franken) und einem Packungszuschlag, der je nach Preis stufenweise steigt (von 4 bis 240 Franken).

Zum Schlussbericht der Studie „Auswirkungen der Selbstdispensation auf den Arzneimittelkonsum und die Kosten für zu Lasten der OKP“ geht es hier.


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