Kotau vor Ärzten

DAV verzichtet auf eGK-Diagnosen

Berlin - 12.06.2015, 15:55 Uhr

Waren die Apotheker den Ärzten gegenüber zu unterwürfig? (Bild: Hiro Koubou/Fotolia)

Waren die Apotheker den Ärzten gegenüber zu unterwürfig? (Bild: Hiro Koubou/Fotolia)


Die Apotheker werden auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) die Diagnosen ihrer Patienten nicht einsehen können. Das ist das Ergebniss eines Kompromisses, den der DAV mit den Ärzteorganisationen ausgehandelt hat. Das berichtet die „Apotheker Zeitung“ (AZ) in ihrer am Montag erscheinenden Ausgabe. Danach wäre es dem DAV als Verhandlungsführer durchaus möglich gewesen, mit Unterstützung des GKV-Spitzenverbandes eine Aufnahme der Diagnosedaten durchzusetzen.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wie auch Bundesärztekammer (BÄK) sollen sich in den Verhandlungen gegen die Preisgabe der Diagnosedaten gesperrt haben. Diese sind jedoch nicht nur nach Auffassung der Apotheker Grundlage für eine weitergehende Medikationsanalyse. Selbst der GKV-Spitzenverband (GKV-SpiBu) schreibt in einem der Redaktion vorliegenden Kommentierung des Verhandlungsergebnisses, AMTS sei „ohne diese (Diagnosedaten; Anm. der Red.) nur unzureichend durchführbar!“ 

Tabuzonen

Dabei wäre es dem DAV als Verhandlungsführer wohl durchaus möglich gewesen, mit Unterstützung des GKV-Spitzenverbands eine Korrektur des Kompromisses durchzusetzen. Nach den der Redaktion vorliegenden Informationen war der DAV aber nicht bereit, sich mit dem Kassenverband gegen die Ärzteschaft zu verbünden. Innerhalb der ABDA gilt es als Tabu, den Interessen eines anderen Heilberufes in die Parade zu fahren.

Als Kompromiss soll jetzt die Angabe der Diagnosedaten auf freiwilliger Basis möglich gemacht werden. Der GKV-Spitzenverband bestätigte diesen Sachverhalt: „Ja, nach derzeitigen Stand wird der AMTS-Datensatz keine Diagnosen enthalten (es wird allerdings wohl die Möglichkeit eines Freitextfeldes hierfür geben, die bei Bedarf genutzt werden kann). Hintergrund ist ein Konsenspapier der Leistungserbringer (BÄK, KBV und ABDA), in dem definitiv festgelegt wird, dass es keine Diagnosen auf dem AMTS-Datensatz geben soll. (…) Wir selbst halten es für wichtig, Diagnosen im AMTS-Datensatz aufzunehmen und sind darüber weiter in der Diskussion mit den Leistungserbringern.“

Sowohl der GKV-Spitzenverband wie auch KBV und BÄK verweisen für inhaltliche Fragen an den DAV, da dieser die Federführung für den AMTS-Datensatz inne habe. Bisher war vom DAV jedoch keine Stellungnahme zu erhalten.

AMTS-Datensatz als „Meilenstein“

Noch Anfang Dezember 2014 hatte die ABDA die Fertigstellung des Punktes AMTS im Lastenheft als „Meilenstein auf dem Weg zum konkreten Patientennutzen“ gefeiert. „Durch das AMTS-Datenmanagement erhalten Ärzte und Apotheker mehr und genauere Hinweise für die Auswahl und Abgabe des am besten geeigneten Arzneimittels“, so DAV-Vorstandsmitglied Dr. Hans-Peter Hubmann damals. „Wichtige Informationen zur Prüfung von Wechselwirkungen von Arzneimitteln sowie patientenindividuelle Parameter wie z.B. Allergien können in Zukunft allen Apothekern zur Verfügung stehen und die jeweilige Anwendung des Arzneimittels unterstützen.“


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